Erweiterungen für vom Hochwasser Betroffene:
Sanierungsbonus:
- 9.000 Euro pro Maßnahme für Einzelbauteilsanierung (Außenwände, unterste Geschoßdecke, oberste Geschoßdecke oder Fenster/Außentüren)
- Entfall der Beschränkung des Gebäudealters für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen.
- Nochmalige Förderung möglich, wenn die Sanierung schon der Vergangenheit gefördert wurde.
- Entfall von Förderbeschränkungen auf eine Maßnahme pro Kalenderjahr und 75-prozentige Mindesttauschanteil bei Fenstern.
- Keine Energieberatung erforderlich!
Raus aus Öl und Gas:
Bestehende fossile Heizungen, die die durch das Hochwasser zerstört wurden und gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht werden, können sofort getauscht werden. Es ist keine Energieberatung nötig.
Förderhöhen für den Tausch fossiler Heizsysteme (Höchstausmaß bis zu):
- 15.000 Euro für einen Anschluss an die Nah- oder Fernwärme
- 18.000 Euro für eine Pelletzentralheizung oder Hackgutheizung
- 16.000 Euro für eine Scheitholz-Zentralheizung
- 16.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
- 23.000 Euro für eine Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
Förderhöhen für bestehende durch das Hochwasser zerstörte erneuerbaren Heizsysteme, die gegen ein erneuerbares Heizungssystem getauscht werden:
- 5.000 Euro Förderpauschale
- 2.500 Euro Hochwasserzuschlag
Voraussetzung:
Für die Inanspruchnahme der erweiterten Förderungen ist eine Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde erforderlich.
Kombinierbarkeit:
Die Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch können mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds kombiniert werden.
Informationen auf www.umweltförderung.at