Förderaktion "Sauber heizen für alle" 2023

Im Rahmen dieser Aktion wird in einkommensschwachen Haushalten der Tausch eines fossilen Heizsystems durch eine klimaschonende Technologie gefördert. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie stellt diese Förderung aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting bereit.

Damit sich klimafreundliches Heizen wirklich alle leisten können, wird der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizungssystem für einkommensschwache Haushalte mit zusätzlichen Förderungsmitteln bis zu 100 % der Kosten unterstützt. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.

 

 

Einreichverfahren in 3 Schritten

  • Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2023. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle zur weiteren Überprüfung – insbesondere der angeführten Einkommenssituation weitergeleitet.
  • Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle. Nach Prüfung der formalen Bedingungen und positiver Bewertung durch die Landesförderungsstelle ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, welche Sie bei der konkreten Projektplanung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt.
  • Schritt 3 – Die Antragstellung Ihres konzeptionierten Projektes erfolgt online.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.

Wer kann einreichen?

Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.

Wie hoch ist die Förderung?

Technologie

Kostenobergrenze

Anschluss Fernwärme

24.688 Euro

Installation Pellet- oder Hackgutkessel

31.375 Euro

Installation Scheitholzkessel

26.063 Euro

Installation Luft/Wasser Wärmepumpe

22.188 Euro

Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe

32.563 Euro

Nähere Informationen auch zum Ablauf der Antragstellung finden Sie online auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting.

Die MitarbeiterInnen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und informieren Sie auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder. Telefonisch unter 01 /31631-265.

Veröffentlicht am 23.02.2023