Damit sich klimafreundliches Heizen wirklich alle leisten können, wird der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizungssystem für einkommensschwache Haushalte mit zusätzlichen Förderungsmitteln bis zu 100 % der Kosten unterstützt. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Einreichverfahren in 3 Schritten
- Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online unter sauber.heizen.at. Registrierungen können ab 02.01.2024 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur
Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergleitet. - Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht.
- Schritt 3 – Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung ist der/die Gebäudeeigentümer/Eigentümerin eines Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2022 begründet worden sein.
Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten. Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie dem Infoblatt der KPC.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze vergeben.
Technologie |
Kostenobergrenze |
Anschluss Fernwärme |
28.243 Euro |
Installation Pellet- oder Hackgutkessel |
35.893 Euro |
Installation Scheitholzkessel |
29.816 Euro |
Installation Luft/Wasser Wärmepumpe |
25.383 Euro |
Installation Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe |
37.252 Euro |
Nähere Informationen auch zum Ablauf der Antragstellung finden Sie online auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting.
Die Mitarbeiter:innen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und informieren Sie auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder. Telefonisch unter 01 /31631-265.