Sanierungsbonus: Höchste Förderstufe Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau nach klimaaktiv Standard

Für den raschen Umstieg von fossilen auf moderne, grüne Heizungslösungen und mehr Energieeffizienz in Bestandsgebäuden werden die bestehenden Förderungen im Rahmen des EWP (Erneuerbare Wärme Paket) massiv erhöht, so auch die Förderungsaktion „Sanierungsbonus für Private“ – mehrgeschossiger Wohnbau. 

Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschossige Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind die umfassende Sanierung guter Standard, die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.

  • Die Förderung bei einer umfassenden Sanierung guter Standard beträgt bis zu 200 Euro/m² Wohnnutzfläche, jene nach klimaaktiv Standard bis zu 300 Euro/m² Wohnnutzfläche.
  • Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf 350 Euro/m² Wohnnutzfläche bei umfassende Sanierung guter Standard bzw. bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche bei umfassender Sanierung klimaaktiv Standard.
  • Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung bis zu 9.000 Euro pro Wohnung.
  • Zusätzlich können im mehrgeschossigen Wohnbau Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung nach klimaaktiv Standard oder guter Standard oder als Einzelmaßnahme an bereits thermisch sanierten Gebäuden in Ortskernen gefördert werden.

Antragsteller ist der/die Gebäudeeigentümer:in bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.

Sowohl bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard als auch bei umfassender Sanierung guter Standard dürfen bestimmte Werte für den Heizwärmebedarf (HWBREF,RK) nicht überschritten werden. Eine Volldeklaration nach klimaaktiv Gebäudestandard ist nicht notwendig. Die Förderung kann auch für denkmalgeschützte Gebäude beantragt werden. In diesem Fall ist der Heizwärmebedarf um mindestens 25 % zu reduzieren.

Die Antragstellung ist ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich.

Anträge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

Veröffentlicht am 18.12.2023