Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klimafreundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 7.500 Euro unterstützt (maximal 50% der förderfährigen Kosten). Gefördert werden Leistungen, die ab 1.1.2023 erbracht wurden.
Der Solarbonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet. Hier werden max. 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Um den Austausch von gasbetriebenen Heizungssysteme zu beschleunigen, wird ein „Raus aus Gas“- Zuschlag vergeben (bei Umstieg auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung). Der Zuschlag richtet sich nach der Größe des klimafreundlichen Heizsystems und beträgt 2.000 Euro.
Förderinformationen mit den aktuellen Neuerungen erhalten Sie auf der Website umweltfoerderung.at
Kombinationen mit Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland sind möglich – informieren Sie sich dazu auch in den jeweiligen Förderstellen der Bundesländer (siehe weiter unten).
Auch für Anträge im Mehrgeschossigen Wohnbau gibt es eine Neuauflage: es wird beispielsweise das vorhandene Förderungsangebot zur Zentralisierung bei Gasheizungen ausgeweitet, indem nicht nur Gebäudeeigentümer, sondern auch Eigentümer und Mieter einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen können. Details dazu auf der Website der KPC.
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Verschaffen Sie sich einen Überblick mit der klimaaktiv Heizungsmatrix. Sie gibt Ihnen eine erste Orientierung, welches Heizungssystem zu Ihrem Gebäude passt.
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Nutzen Sie den Heizungs-Umstiegsrechner Hexit.
- Lassen Sie sich von den Energieberatungsstellen der Bundesländer beraten.