Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschossigen Wohnbau mit mind. 6 Nutzeinheiten bei bestehender Zentralheizung.
Was wird gefördert?
- die Beratungsdienstleistung zur Vorbereitung eines hydraulischen Abgleichs inklusive einer Situationsaufnahme, Heizlastabschätzung, Wassermengenberechnung, Druckverlustberechnung, Pumpenauslegung, Ventilauslegung, etc.
- die Durchführung inklusive der dafür erforderlichen Investitionen wie der Ersatz defekter Steuerungen und Ventile, hocheffiziente Pumpen, witterungsgeführte Regelung, Dämmung von Rohrleitungen, Tausch von Thermostatventilen, Digitalisierungsmaßnahmen, Wärmemengenzähler, Temperaturfühler etc.) und abschließende Digitalisierungsmaßnahmen, wobei sowohl Dienstleistungskosten als auch Investitionskosten beinhaltet sein müssen.
Wer kann einreichen?
Einreichen können Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers bwz. der Eigentümerin.
Veröffentlicht am 05.05.2023