E-Mobilitätsförderungen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) setzt auch 2024 die Fördermaßnahmen für Elektromobilität fort. Die Förderung reicht von E-Mopeds und E-Pkw bis zu E-Nutzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen.

Der Ankauf klimaschonender und umweltfreundlicher Fahrzeuge mit Elektroantrieb wird auch 2024/2025 wieder durch das Klimaschutzministeriums unterstützt: Betriebe, Gemeinden und Vereine sowie auch Privatpersonen können die Förderung in Anspruch nehmen. Neben E-Fahrzeugen wird auch die Anschaffung der dazugehörigen E-Ladeinfrastruktur unterstützt. Zudem ist auch eine Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen möglich. Informieren Sie sich dazu am besten bei den zuständigen Landesförderungsstellen.

E-Mobilität für Private

Gefördert werden neben E-Pkw auch E-Leichtfahrzeugen, E-Zweirädern sowie die E-Ladeinfrastruktur. Die Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt.

E-Fahrzeug und Ladeinfrastruktur Bundesförderung
Pkw mit reinem Elektroantrieb und Brenstoffzellenantrieb 3.000 Euro
Leichtfahrzeug 1.300 Euro
E-Moped (L1e) 600 Euro
E-Leichtmotorrad (L3 ≤ 11 kW) 1.200 Euro
E-Motorrad (L3 > 11 kW) 1.800 Euro
Kommunikationsfähiges Ladekabel 600 Euro
Kommunikationsfähige Wallbox in Ein-/Zweifamilienhaus 600 Euro
Kommunikationsfähige Wallbox im Mehrparteienhaus als Einzelanlage 900 Euro
Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement im Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage 1.800 Euro

Förderdetails

  • Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
  • Nicht gefördert werden: PHEV1, REEV2 bzw. REX3 sowie Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet.
  • Einreichfrist läuft bis 31.3.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier: Leitfaden

E-Mobilität für Betriebe, Gemeinden und Vereine

Gefördert werden E-Pkw für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe). Ebenfalls gefördert werden zudem E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Nutzfahrzeuge, große E-Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge sowie die dazugehörige E-Ladeinfrastruktur.

Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten für Betriebe und Gemeinden im Bereich der E-Mobilität:

Weitere Informationen finden Sie hier: Leitfaden

Beratung erwünscht?

klimaaktiv mobil unterstützt Ihre Institution gerne bei der Einreichung. Wenden Sie sich bei Fragen an das entsprechende Beratungsprogramm. Die Kontakte finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

 

Veröffentlicht am 28.02.2024