E-Mobilitätsförderungen 2023

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt für das Jahr 2023 95 Millionen Euro zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung.

Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100% Ökostrom bzw. -wasserstoff).

Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen

Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Private finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Private 2023.

E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Länder, Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Betriebe finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2023.

Die Förderaktion läuft solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2024. 

Veröffentlicht am 04.04.2023