Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100% Ökostrom bzw. -wasserstoff).
Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Private finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Private 2023.
E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Länder, Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Betriebe finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2023.
Die Förderaktion läuft solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2024.