Förderung für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Mit dem Aktionsprogramm "klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement" werden 2024 wieder gezielt klimaschonende und gesundheitsfördernde Maßnahmen im Verkehr gefördert.

Über klimaaktiv mobil können Gemeinden und Städte, Betriebe, Vereine wie auch Privatpersonen ab April Förderungen für den Bereich Aktive Mobilität einreichen – Die Anschaffung von Fahrrädern, Infrastrukturmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr, bewusstseinsbildende Aktionen sowie auch kleine und lokale Projekte werden unterstützt.

Was ist förderbar?

Grundsätzlich sind im Rahmen von klimaaktiv mobil alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich förderbar, die in Österreich zu einer CO2-Einsparung führen. Eine wichtige Voraussetzung bei E-Mobilitätsprojekten ist der Einsatz von Strom bzw. Wasserstoff aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (100 Prozent Ökostrom bzw. -wasserstoff).

Welche Förderungen stehen aktuell zur Verfügung?

Die Einreichfrist für alle Förderungen im Bereich der Aktiven Mobilität ist der 28. Feber 2025, 12:00 Uhr, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln.

Förderung für E-Fahrräder, (E-)Transporträdern und (E-)Falträdern

Betriebe, Kommunen und Vereine haben die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten fördern zu lassen. Die Beiträge variieren nach Fahrradtyp zwischen 300 und 900 Euro. Für Privatpersonen gibt es zudem eine Förderung für (E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder, die bis zu neun Monate nach dem Kauf eingereicht werden kann.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: Förderung für E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder

Förderung für Fahrradabstellanlagen für Betriebe, Kommunen und Vereinen

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können für die Errichtung eines Fahrrad-Abstellplatzes eine Förderung beantragen. Die Förderung beträgt pro Abstellplatz mit Überdachung bis zu 400 Euro, für Abstellplätze ohne Überdachung bis zu 200 Euro. Zusätzlich können E-Ladepunkte mit 100 Euro gefördert werden.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: Förderung für überdachte Fahrradabstellplätze

Förderung für Radnetzausbauprogramme für Kommunen

Städte und Gemeinden werden bei Investitionen in überregionale bzw. regionale und kommunale Fahrradinfrastruktur unterstützt. Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Nachbargemeinden, Bauträger, Betrieb und Verkehrsunternehmen) kann dabei zu einem erhöhten Fördersatz führen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: Förderung für den Radverkehr

Förderung für den Fußverkehr mit einem Masterplan Gehen für Kommunen

Städte und Gemeinden werden bei Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur unterstützt. Voraussetzung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen beziehungsweise eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes. Neben baulichen Maßnahmen, werden bewusstseinsbildende Aktionen wie auch immaterielle Projektleistungen (Planung, Studien, Gutachten und vieles mehr) unterstützt. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: Förderung für Fußverkehrsinfrastruktur

Weitere Förderungen für Mobilitätsmanagement in Betrieben und Kommunen

Neben derer Förderung für den Rad- und Fußverkehr werden weiters die Mitarbeiter:innenmobilität und Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs wie auch Gütertransporte gefördert. Ebenfalls gefördert werden Sharing Modelle, Sammeltaxis wie auch der Betrieb von Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse, Veranstaltungsmobilität und mehr.

Alle Infos dazu finden Sie hier: Leitfaden Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Tipp: Viele Förderungen sind kombinierbar mit anderen Förderschienen. Unsere Beratungsprogramme können hier behilflich sein.

Unterstützung und Beratung für Ihr Mobilitätsprojekt

Länder, Städte, Gemeinden und Regionen sowie Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

 

Veröffentlicht am 03.04.2024

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