Im Rahmen des Aktionsprogramms werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
Bauliche Infrastruktur für umweltfreundliche, aktive Mobilität
- Schaffung neuer Infrastruktureinrichtungen für den Fuß- und Radverkehr
- kleine, lokale Radprojekte
- kombinierte Fuß- und Radinfrastruktur
- mehrjährige Radnetzausbauprogramme
- Radschnellverbindungen
Mobilitätsmanagement in Unternehmen und Kommunen
- Mitarbeiter:innenmobilität
- Maßnahmen zur Verlagerung des Personenverkehrs (bspw. JobRäder, Fahrradverleihsysteme, Rufbussysteme)
- Maßnahmen zur Verlagerung von Gütertransporten auf umweltfreundlichere Mobilitätsformen (bspw. Förderbänder)
Ein neuer Fokus soll betriebliches Mobilitätsmanagement weiter forcieren: Betriebe, die ein umfassendes, ganzheitliches Mobilitätsmanagement mit einem breiten Bündel von Maßnahmen zur klimafreundlichen betrieblichen Mobilität umsetzen, können dadurch von einem erhöhten Fördersatz profitieren.
Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge und Abstellmöglichkeiten
- Förderpauschalen zur Nachrüstung des Fahrradparkens für Betriebe, Kommunen und Vereine
- Förderpauschalen zur Anschaffung von (E-)Transporträdern und – neu – (E-)Falträdern für Privatpersonen, Betriebe, Kommunen und Vereine
- Förderpauschalen zur Anschaffung von E-Fahrrädern (mind. 5 Stk.) für Betriebe, Kommunen und Vereine
Weitere Informationen zur Förderung von E-Fahrrädern, (E-)Transporträdern und (E-)Falträdern finden Sie in diesem Artikel.
Die Anschaffung weiterer emissionsfreier Fahrzeuge sowie Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur ist in parallelen Förderungsbereichen einzureichen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.
Mit 01.03.2023 startete die neue Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.
Kostenfreie Beratung
Länder, Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe, Tourismusverbände, Beherbergungsbetriebe und Veranstalter, Vereine und Verbände werden zur Umsetzung von Mobilitätsprojekten und Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen kostenlos beraten. Die Kontakte zu den jeweiligen Beratungsprogrammen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".