Finanzierungen

Im Energiesektor wird unter dem Begriff „Contracting“ ein Dienstleistungspaket zur Effizienzsteigerung bei Energieerzeugungs- und Nutzungsanlagen verstanden.

Neben einer Reihe von Mischformen gibt es zwei Arten von Contracting:

  • Einspar-Contracting
  • Anlagen-Contracting

Contracting-Anbieter sind in der Regel Ingenieurbüros, Energieversorgungsunternehmen, Anlagenhersteller und Energieagenturen. Contractor-Anbieter identifizieren Einsparpotenziale, beraten, planen und führen Maßnahmen durch. Darüber hinaus übernehmen sie die Wartung, Betriebsführung, Instandhaltung, den Störungsdienst und das Energiecontrolling über die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Einspar-Contracting

Beim Einspar-Contracting beauftragen Sie als Tourismusbetrieb einen Contractor, um Energiesparmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Der Contractor übernimmt die Investitionen und garantiert darüber hinaus die veranschlagten Einsparungen für die Vertragslaufzeit.

Werden Energiesparmaßnahmen realisiert, verringern sich die laufenden Energiekosten. Sie zahlen die Differenz zwischen den ursprünglichen Energiekosten und den verringerten Energiekosten an den Contractor. Durch diesen Betrag werden die Investitionen des Contractors beglichen.

Erreicht der Contractor die vereinbarten Einsparziele nicht, so erhält er ein geringeres Honorar (je nach Vertrag, eventuell mit Pönale). Sind die tatsächlichen Einsparungen höher als vertraglich vereinbart, profitieren, abhängig von vertraglichen Vereinbarungen entweder beide Parteien – indem die Mehreinsparung auf beide Vertragspartner aufgeteilt wird – oder nur ein Vertragspartner – indem dieser zu 100 % von den Mehreinsparungen profitiert.

Nach Ablauf der Vertragsdauer haben sich die Investitionen refinanziert und der Contractor erhält keine Zahlungen mehr. Sie profitieren dann von den vollen Energieeinsparungen.

Übliche Laufzeiten von Einspar-Contracting-Verträgen bewegen sich im Bereich von fünf bis zehn Jahren. Abweichungen sind möglich. Können Sie Eigenmittel zuschießen, verringert sich die Höhe der Rückzahlungen an den Contractor. Weiters können längere Vertragslaufzeiten mit geringerem Honorar oder kürzere Vertragslaufzeiten mit höherem Honorar vereinbart werden.

Einspar-Contracting ist besonders interessant für größere Gebäude mit entsprechend hohem Energieverbrauch.

Anlagen-Contracting

Bei dieser Contracting-Form wird die gesamte Verantwortung für die Errichtung und den Betrieb sowie für die Finanzierung von Energieerzeugungs- und Nutzungsanlagen an einen Dritten (Contracting-Unternehmen) ausgelagert. Ist es beispielsweise notwendig, die Wärmeerzeugungsanlage (z.B. Heizkessel) aufgrund veralteter Technik oder Funktionsuntüchtigkeit zu erneuern und übersteigt dies die finanziellen Möglichkeiten des Besitzers, so bietet sich Anlagen-Contracting als Lösung an.

Der Contractor verkauft Ihnen das Produkt der Anlage, z.B. Wärme, Kälte, Strom, Warmwasser etc. Als Auftraggeber zahlen Sie einen Preis, der sich zwar am Verbrauch der Nutzenergie orientiert, tatsächlich aber über den Bereitstellungskosten liegt. Dieser Preis setzt sich in der Regel aus einem Grundpreis zur Deckung von Fix- und Investitionskosten, einem Messpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.

Die errichteten Anlagen bleiben bis zur vollständigen Refinanzierung der Investitionen, also bis zum Ablauf des Energiedienstleistungsvertrages, im Eigentum des Contractors und gehen erst danach in Ihr Eigentum über.

Im Idealfall wird Anlagen-Contracting bei einem Neubau oder einer grundlegenden Erneuerung von energietechnischen Anlagen wie z.B. von Kesselhäusern angewendet. Typische Vertragslaufzeiten variieren zwischen fünf und 20 Jahren.

Effiziente Energiedienstleistungen gemäß Umweltzeichen UZ50

Wenn Sie die ökonomische und ökologische Effizienz ihrer Contractingmaßnahmen optimieren wollen, dann nutzen sie Contractingangebote, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind.

Neben Anlagen- und Einsparcontracting gibt es hier auch die Möglichkeit eines Betriebsführungscontractings mit Energieberatung oder Implementierung eines Energiemanagementsystems. Die Qualitätsstandards betreffen z.B. Mindeststandards an das Vertragswesen zur transparenten Geschäftsabwicklung, Standards für Kosteneinsparungen oder Investitionen und einen Leitfaden zur Projektumsetzung zur Identifizierung des gesamten energetischen Verbesserungspotentials. Periodische Energieverbrauchskontrolle und begleitende Kontrollmaßnahmen sollen dem Auftraggeber garantieren, dass die hohen Qualitätsstandards während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden.

Veröffentlicht am 28.09.2022

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