Entwurf einer Europäischen Deklaration zum Radverkehr steht

Am 4. Oktober 2023 wurde in Sevilla der Entwurf einer europäischen Deklaration für das Radfahren veröffentlicht. Die Deklaration soll als „strategischer Kompass für bestehende und zukünftige politische Maßnahmen“ dienen, um „das volle Potenzial des Radverkehrs in der Europäischen Union auszuschöpfen“. Sie soll dazu beitragen, die Klimaziele und die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen. 

Von einem überwiegenden Teil der EU-Staaten wurde bereits mehrfach eine europäische Strategie für den Radverkehr gefordert. Die Details dazu können Sie hier nachlesen. Nun wurde in Sevilla ein Entwurf präsentiert, der von der Europäischen Kommission, dem Rat und dem EU Parlament unterstützt wird.

Interessenvertretungen wie die European Cyclists‘ Federation (ECF), Cycling Industries Europe (CIE) und die Confederation of the European Bicycle Industry (CONEBI) begrüßten den von EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean vorgestellten Vorschlag. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag zur weiteren Förderung und Stärkung des Radverkehrs.

Deklaration zur Stärkung des Radverkehrs

In der Deklaration wird das Radfahren als nachhaltiges, inklusives und leicht zugängliches Verkehrsmittel hervorgehoben und als kostengünstiges und gesundes Transportmittel anerkannt. Dementsprechend soll nun vermehrt in den Radverkehr investiert werden.

Die Deklaration basiert auf acht Grundprinzipien mit 36 Verpflichtungen zur Förderung des Radverkehrs in der EU:

  1. Entwicklung und Stärkung der Radverkehrspolitik
  2. Förderung einer integrativen, bezahlbaren und gesunden Mobilität
  3. Schaffung von mehr und besserer Radverkehrsinfrastruktur
  4. Erhöhung der Investitionen und Schaffung günstiger Bedingungen für das Radfahren
  5. Verbesserung der Verkehrssicherheit
  6. Unterstützung hochwertiger grüner Arbeitsplätze und der Entwicklung einer europäischen Fahrradindustrie von Weltklasse
  7. Förderung der Multimodalität und des Radtourismus
  8. Verbesserung der Datenlage zum Radverkehr

Als nächsten Schritt wird der Entwurf vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft und ergänzt. Schließlich muss diese unverbindliche Erklärung von allein drei EU-Institutionen - Kommission, Parlament und Rat - unterzeichnet werden.

Veröffentlicht am 10.11.2023