Tempo 30 im Ortsgebiet bringt mehr Sicherheit und spart Kosten

Weniger Emissionen, gestärkte lokale Wirtschaft und gesunde Bürger:innen? Flächendeckend Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit und stärkt so die aktive Mobilität insgesamt und den Radverkehr im Speziellen. Tempo 30 erhöht auch die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens. Richtig umgesetzt kann dadurch kostengünstig der Rad- und Fußverkehrsanteil gesteigert werden.

Flächendeckend Tempo 30 (auf Nebenstraßen) bringt viele Vorteile

  • Unfälle können verhindert und Leben gerettet werden, denn der Anhalteweg bei Tempo 50 beträgt mehr als das Doppelte als bei Tempo 30! Wird langsamer gefahren kann der Seitenraum einer Straße besser wahrgenommen und Gefahren so früher erkannt werden. Zudem sinkt das Tötungsrisiko bei Kollisionen im Vergleich zu Tempo 50 um das vier- bis fünffache.
  • Emissionen, insbesondere von Lärm, werden verringert. Die Reduzierung von Tempo 50 auf 30 nehmen Menschen als Halbierung des Verkehrs war. Da Tempo 30 sich auch positiv auf den Verkehrsfluss auswirkt, wird durch verringerte Brems- und Beschleunigungsvorgänge der Verkehrslärm nochmal verkleinert.
  • Bei Tempo 30 sind mehr Menschen mit dem Fahrrad wie auch zu Fuß unterwegs, aktive und gesundheitsfördernde Mobilität wird so gestärkt und die Bevölkerung dabei unterstützt, die Bewegungsempfehlungen der WHO umzusetzen. Insbesondere Kinder spielen in verkehrsberuhigten Tempo 30 Zonen mehr als doppelt so lange unbeaufsichtigt im Wohnumfeld als bei Tempo 50.
  • Die so gesteigerte Lebens- und Aufenthaltsqualität stärkt auch den Einzelhandel und die Nahversorgung im Ort. Da sich die Menschen länger im Freien aufhalten, der Straßenraum wieder zum sozialen Kontakt einlädt und das Flanieren ermöglicht wird, fließt auch mehr Geld in den lokalen Wirtschaftskreislauf.
  • Zu guter Letzt freut sich auch das Gemeindebudget: Einerseits werden durch reduziertes Tempo schmälere Kernfahrbahnen ermöglicht und andererseits spart man sich kostenintensive Infrastruktur für baulich getrennte Radwege, da eine sichere Führung des Radverkehrs mit dem KFZ-Verkehr bis Tempo 30 möglich ist.

Rechtlicher Rahmen

Grundsätzlich liegt laut Straßenverkehrsordnung die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sofern nur Gemeindestraßen betroffen sind (§94d, Abs.1 und 4d). Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landesstraßen bedürfen einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Im §43 ist der Erlass von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einzelnen Straßen geregelt, Geschwindigkeits­beschränkungen für das ganze Ortsgebiet sind im §20 Abs. 2a geregelt:

„(2a) Die Behörde kann, abgesehen von den in § 43 geregelten Fällen, durch Verordnung für ein gesamtes Ortsgebiet eine geringere als die nach Abs. 2 zulässige Höchstgeschwindigkeit festlegen, sofern dies auf Grund der örtlichen oder verkehrsmäßigen Gegebenheiten nach dem Stand der Wissenschaft zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen geeignet erscheint. Sofern dadurch der beabsichtigte Zweck der Verordnung nicht gefährdet wird, sind einzelne Straßen, Straßenabschnitte oder Straßenarten vom Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen.“

Die Kundmachung einer solchen Verordnung muss in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen „Ortstafel“ erfolgen; vom Geltungsbereich ausgenommene Straßenzüge müssen in einer Zusatztafel angeführt werden. Zu prüfen ist auch, ob insbesondere in zentrumsnahen Abschnitten von Landesstraßen oder in kritischen Bereichen wie vor Schulen Tempo 30 zielführend ist. Hierfür ist eine separate Verordnung nötig.

Umsetzungshinweise

Besonders zu beachten ist, dass die Verordnung von Tempo 30 alleine nicht zur erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierung der Autolenkenden führen wird, um sicheres Radfahren im Mischverkehr zu ermöglichen. Zeitgleich mit der Verordnung sind meist weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich. Zielführende kostengünstige Maßnahmen können die optische Gestaltung des Verkehrsraumes durch Markierungen oder Pflanzentröge sein. Ebenfalls kann eine Anpassung der Vorrangregelung oder soziale Kontrolle durch flexible Geschwindigkeitsanzeigen angedacht werden. Sind bauliche Maßnahmen notwendig, kann Sie das Förderangebot von klimaaktiv mobil bei der Umsetzung auch finanziell unterstützen - Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich!

Status Quo in den Bundesländern

Eine im Frühjahr 2022 durchgeführte Auswertung der Graphenintegrations-Plattform (GIP) ergab folgendes Bild:

Länge [km]

Straßennetz
Ortsgebiet

Hauptstraßen*

Straßennetz ≤ 30 km/h Ortsgebiet

Anteil ≤ 30 km/h
Ortsgebiet

Burgenland

3.773

416

36

1%

Kärnten

4.107

397

460

11%

Niederösterreich

18.264

1.228

413

2%

Oberösterreich

16.764

1.467

25

0%

Salzburg

3.290

288

347

11%

Steiermark

12.170

1.265

966

8%

Tirol

6.605

559

309

5%

Vorarlberg

2.587

190

622

24%

Wien

3.120

239

1.853

59%

Österreich

70.681

6.048

5.031

7%

*Functional Road Class 1-3

Im Wiener Ortsgebiet (Haupt- und Nebenstraßen) gilt demnach auf fast 60% bereits maximal Tempo 30, die Bundeshauptstadt belegt somit eindeutig Platz eins. Die jahrelange Bewusstseinsbildung von Vorarlberg in diesem Bereich lässt sich aber auch deutlich herauslesen, so liegt Vorarlberg mit 24% nochmal mehr als das Doppelte vor Salzburg und Kärnten mit jeweils 11%. Die Daten spiegeln zu einem gewissen Grad auch den Stand der Einbettung in die GIP wider, hier kann das klimaaktiv mobil Förderangebot ebenfalls unterstützen: Digitalisierungskosten für Rad- und Fußinfrastruktur für Gemeinden können als Planungskosten bei klimaaktiv mobil anerkannt werden!

 

Einige Bundesländer bieten Gemeinden auch Hilfestellung zu flächendeckendem Tempo 30, in den weiterführenden Links finden Sie betreffende Leitfäden.

Veröffentlicht am 23.05.2023

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911 13
komobile GmbH - Standort Gmunden
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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