klimaaktiv mobil Fördermöglichkeiten im Jahr 2024

Seit Anfang April 2024 stehen Städten, Gemeinden und Regionen wieder umfassende Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Forcierung Aktiver Mobilität und eines klimafreundlichen Mobilitätsmanagements zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, neue Mobilitätslösungen und die Anschaffung von (E-)Rädern und Abstellanlagen.

Grundsätzlich können Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, Mobilitätsmanagement und Aktive Mobilität gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den zugrundeliegenden Maßnahmen. Einreichungen sind in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Budget bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) möglich.

Der aktuelle Leitfaden zum Aktionsprogramm unterscheidet zwischen zweistufigen und einstufigen Projekten (Antragstellung vor bzw. nach Umsetzung) und ist in Einreichungen von Nicht-Wettbewerbsteilnehmenden (Städten, Gemeinden, Regionen) bzw. nicht-wettbewerbsrelevanten Vorhaben, Wettbewerbsteilnehmenden bzw. wettbewerbsrelevanten Vorhaben und Privatpersonen gegliedert. Ein Überblick über Ihren Weg zur Förderung, eine Kapitelübersicht sowie Wissenswertes zur Einreichung hinsichtlich beihilfenrechtlicher Grundlagen erleichtern die Orientierung. 

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Fußverkehrsinfrastrukturprojekte wie Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Wohnstraßen, Gehsteigverbreiterungen, etc. auf Basis eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes bzw. eines Masterplans Gehen inkl. gültigem Gemeinderatsbeschlusses
  • Radinfrastrukturprojekte wie Radwege, Geh- und Radwege, Fahrradstraßen, etc. auf Basis eines Radnetzausbauprogrammes (auf überregionaler, regionaler und kommunaler Ebene) inkl. Radschnellverbindungen
  • Mobilitätsmanagement für klimafreundliche Personenmobilität wie Gemeindebusse, Bike-/Carsharing, etc.
  • Radinfrastrukturprojekte (kleine/singuläre Projekte sowie Mischprojekte) und entsprechende Begleitmaßnahmen
  • Radabstellanlagen
  • (E-)Transporträder, (E-)Falträder und E-Fahrräder
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen für aktive Mobilität
  • Kosten für im Zusammenhang mit Investitionen stehende immaterielle Leistungen (begrenzt auf 10% der förderfähigen Investitionskosten) - z.B. Planungskosten oder Kosten für Digitalisierungsarbeiten)

Neben den oben genannten Förderschwerpunkten ist auch die einmalige Übernahme von bis zu 50 Proeznt der Kosten eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) bzw. von Konzepten und Maßnahmenplänen zur Umsetzung einer klimaneutralen Mobilität 2040 möglich. Wichtig ist dabei, dass die Veröffentlichung der Pläne (oder deren Aktualisierung) maximal neun Monate vor der Antragstellung zur Förderung gelegen ist. Dieses Angebot ist zeitlich befristet und vorerst nur für die laufende Ausschreibungsperiode gültig!

In der aktuellen Förderperiode lässt sich darüber hinaus die klimaaktiv mobil Förderung auch mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsgesetz 2023 kombinieren und damit bis zu 100 prozentige Bundesfinanzierung erzielen. Auch eine Verbindung mit Landesförderungen ist durchführbar - nutzen Sie das aktuell sehr attraktive Förderumfeld um die Mobilitätswende in Ihrer Stadt, Gemeinde oder Region umzusetzen!

Zur Unterstützung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur stehen auch 2024 wieder Fördermöglichkeiten im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung.

Nähere und detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie in den unten angeführten Artikeln, im aktuellen Leitfaden zum Aktionsprogramm bzw. beraten wir Sie gerne persönlich und kostenfrei zu Ihren individuellen Mobilitätslösungen!

Veröffentlicht am 02.04.2024

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911 13

komobile GmbH - Standort Gmunden
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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