Gemeinden und Regionen stehen im Wandel. Durch stetig zunehmende Urbanisierung, Migrationsbewegungen, Klimawandel und (wirtschaftliche) Strukturwandel ergeben sich neue Herausforderungen in der Stadt‐ und Regionalentwicklung. Dabei entstehen vielfältige neue Rahmenbedingungen sowie Steuerungsfragen, die sich in globalen, nationalen und lokalen strategischen Leitbildern, Zielen und Konzepten widerspiegeln sollten. Durch diese Komplexität der Fragestellungen werden Kooperationen zur zwingenden Voraussetzung in der Gestaltung und Umsetzung von Entwicklungsprozessen.
Als kompakte Gesamtausbildung befähigt der Universitätslehrgang bzw. das Masterprogramm, das vermittelte konzeptionelle wie theoretische Wissen und die praxisorientierten Übungen im jeweiligen Berufskontext anzuwenden.
Inhaltlich zur Wahl stehen die fünf Module:
- Modul 1: Die soziale Region – Wohnen, Gesundheit, Daseinsvorsorge - Start: 17.10.2024
- Modul 2: Die smarte Region – Ressourceneffizienz, Lebensqualität, Digitalisierung - Start: März 2025
- Modul 3: Die unternehmerische Region – Institutionalisierung, Finanzialisierung und Kollaborative Arbeitswelt - Start: Oktober 2025
- Modul 4: Die nachhaltige Region – Klima, Mobilität, gerechter Ressourcenzugang - Start: März 2026
- Modul 5: Die resiliente Region – Krisenfestigkeit und belastbare Raumstrukturen - Start: Juni 2026
Abschluss
Akademische*r Expert*in bei mind. 4 Modulen.
Die Module 1-5 können auch einzeln als Zertifikatsprogramme absolviert werden. Bei einem Umstieg in den Universitätslehrgang bzw. das Masterprogramm wird maximal ein Zertifikatsprogramm finanziell angerechnet.
Abschluss Master of Arts (CE) erfordert zusätzlich folgende Module:
- Modul 6: Wissenschaftliches Arbeiten
- Modul 7: Praktikum
Bewerbungsfrist: 1. September 2024
Zielgruppe: Das Weiterbildungsprogramm richtet sich an interessierte Personen, die im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung sowohl über erste Kenntnisse, als auch über vertiefendes Wissen verfügen. Teilnehmer*innen aus folgenden Berufsfeldern können das notwendige Themeninteresse nachweisen (im Folgenden eine Auswahl):
- öffentliche Verwaltung (BKA, Ministerien, Landesverwaltungen, Politische Büros)
- Landesnahe Dienstleistungseinrichtungen (Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Standortentwicklungsagenturen etc.)
- Gemeinde-, Stadt- oder Regionalverwaltung
- Intermediäre Dienstleister*innen (Regionalmanagement, Tourismus- und Regionalverbände, Schutzgebietsmanagement, Stadt- und Regionalmarketing, LEADER etc.)
- Privatwirtschaftliche Unternehmen mit regionaler Verortung und Verantwortung
- Planungs- und Architekturbüros, Beratungsunternehmen (z.B. Kommunikation, Tourismus etc.)
- NGOs z.B. aus der Quartiers- und Kulturarbeit, dem Umweltbereich etc.
- außerschulische Bildungsarbeit (inkl. Förderwesen)
- Immobilien- und Projektentwicklungsunternehmen
- Wohnbauunternehmen
- Juristische Dienstleister*innen
- Energieversorgungsunternehmen
- etc.
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Alle Informationen und weitere Detail zum Lehrgang auf der Seite der
Universität Wien | Postgraduate Center | Kooperative Stadt- und Regionalentwicklung