Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung durch die EU-Kommission im Jahr 2020 und der delegierten Verordnung der Kommission im Jahr 2021 liegen erstmals EU-weit konsolidierte Vorgaben zur Beurteilung von Investitionen und damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten vor. Der Gebäude- und Immobiliensektor ist von diesen Regelungen betroffen. Sowohl beim Neubau von Gebäuden, (umfassender) Renovierung als auch beim Erwerb von und Eigentum an Immobilien sind qualitative Mindestanforderungen einzuhalten, damit Taxonomiekonformität festgehalten werden kann.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Taxonomie-Anforderungen hat klimaaktiv einen Leitfaden verfasst. Dieser bietet eine umfassende Sammlung zur Taxonomiekonformität im Gebäudesektor mitsamt einer Fülle an praxisorientierten Empfehlungen zur Nachweisführung. Wer sich darüber hinaus zum Thema informieren möchte, kann an unserem Webinar am 14.4. teilnehmen.
Programm des Webinars
10:30 Begrüßung und Einleitung
10:40 Das Programm klimaaktiv Gebäude (Inge Schrattenecker, ÖGUT, Programm klimaaktiv Gebäude)
10:50 Präsentation der EU-Taxonomiekonformität im Gebäudesektor - Erläuterungen zum Nachweisweg mit klimaaktiv (Robert Lechner, pulswerk, klimaaktiv Gebäude)
11:40 Fragen/Diskussion mit den Teilnehmer:innen
11:55 Ausblick