Egal ob klassisches Fahrrad oder E-Bike – wer sein Rad reparieren lässt, kann sich einen Bonus von bis zu 200 Euro sichern.
Welche Fahrzeuge sind förderbar?
Der Reparaturbonus gilt für eine Vielzahl von Fahrrädern und verschiedenen Ausstattungskomponenten. Dazu zählen:
- E-Bikes und andere E-Fahrgeräte
- Fahrräder, die durch Muskelkraft betrieben werden
- Fahrradanhänger
Kategorie |
Förderbare Räder und Anhänger |
Fahrräder |
Fahrrad, Citybike, Einrad, Reiserad, Tourenrad. Fatbike, Faltrad, Lastenrad, Mountainbike, Rennrad, Transportrad, Liegerad, Gravelbike, Rikscha, Triathlonrad, Trekkingrad, Tandem |
Fahrräder mit E-Antrieb |
E-Bike, E-Einrad, E-Fatbike, E-Faltrad, E-Lastenrad, E-Mountainbike, E-Rennrad, E-Reiserad, E-Liegerad, E-Tandem, E-Gravelbike, E-Rikscha, E-Trekkingrad, E-Scooter, E-Transporträder, Hoverboard |
Ausstattung |
Fahrradcomputer, Fahrradlicht, Fahrradnavigation, GPS Gerät, Ladestation |
Anhänger |
Lastenanhänger, Transportanhänger, Kinderanhänger, Haustieranhänger, Campinganhänger, Fahrrad-Wohnwagen, Anhängekupplung |
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst nicht nur Reparaturen, sondern auch Service- und Wartungsarbeiten sowie die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Die Förderhöhe entspricht dabei den Regelungen für die Förderung von Elektrogeräten:
- Reparaturen, Service oder Wartung: Hier übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 200 Euro pro beantragtem Bon.
- Kostenvoranschläge: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags können bis zu 30 Euro gefördert werden.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und unkompliziert auf reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Was ist nicht förderbar?
Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Nicht förderfähig sind unter anderem:
- Laufräder und Fahrradkindersitze
- Fahrzeugähnliches Spielzeug wie Dreiräder, Pedalroller oder Kinderfahrräder mit einem Felgendurchmesser von höchstens 300 mm
- Fahrradabstellanlagen wie Fahrradbügel und Aufbewahrungssysteme
- Fahrradträger und Fahrradanhänger, die zum Transport von Fahrrädern dienen
- Zubehörteile, die nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind, wie zum Beispiel Fahrradtaschen oder textile Abdeckungen für Regen und Sonne.
Wichtige Infos für die Fahrradbranche
Seit dem 7. August 2024 können sich Betriebe der Fahrradbranche auf der Webseite reparaturbonus.at als Partnerbetrieb registrieren. Nach positiver Prüfung ihres Teilnahmeantrags werden Sie ab dem 16. September 2024 offiziell als Partnerbetriebe auf der Förderinformationswebseite gelistet. Dies ermöglicht es den Fahrradbesitzern, gezielt nach teilnehmenden Betrieben zu suchen und die Förderung in Anspruch zu nehmen.
50 Millionen Euro Förderung für den Reparaturbonus für Fahrräder
Für den Reparaturbonus wurden im Rahmen des EU-Förderprogramms "NextGenerationEU" 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der großen Nachfrage wird der Fördertopf mit nationalen Mitteln in der Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt. Für die Förderung von Fahrrädern stehen 50 Millionen Euro aus nationalen Mitteln des Bundes zur Verfügung.
Damit setzt die Regierung ein starkes Zeichen für die Förderung nachhaltiger Mobilität und den Erhalt der Fahrradinfrastruktur in Österreich.
Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihr Fahrrad ab dem 16. September 2024 bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe reparieren. Mit dem Reparaturbonus sparen Sie bares Geld und tragen gleichzeitig zur Nachhaltigkeit und Sicherheit auf Österreichs Straßen bei.