Bitte beachten Sie: Aktuell ist keine Fördereinreichung möglich. Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.at
Radschnellverbindungen sind durchgängige und sichere Routen zwischen Quell- und Zielbereichen, welche hohe Reisegeschwindigkeiten und ein sicheres und attraktives Befahren ermöglichen.
Gefördert werden:
- Radwege (selbstständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße) als Radschnellverbindung, welche selbstständig, also getrennt von KFZ- und vom Fußgängerverkehr zu führen ist.
- Radabstellanlagen in Kombination mit den Radwegen
- Beschilderung, Wegweisung, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen auch auf Sammelrouten
- Dauerzählstellen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen (gilt nicht bei ELER-kofinanzierten Projekten)
Für eine Förderung muss die Radschnellverbindung folgende Eigenschaften aufweisen:
- Die Radschnellverbindung muss mindestens 5 Kilometer lang, und in den Planungsdokumenten des Bundeslandes festgelegt, sein
- Wirkungsabschätzung mit einem Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro 24h
- Direkte, weitgehend Umweg- und steigungsfreie Linienführung
- Niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
- Verkehrsraumbreite muss bei einem Zweirichtungsradweg ≥ 4,0 m, bei einem Einrichtungsradweg ≥ 2,0 m je Fahrtrichtung, aufweisen
- Sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h)
- Zulässig sind Kurvenradien von mindestens 20 Meter, in Kreuzungsbereichen (Projektierungsgeschwindigkeit 20km/h) können diese auf 8 Meter reduziert werden
- Steigung max. 6%
- Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg; Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig
- Hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
- Markierung von Randlinien
- Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe ist abhängig von der erzielten Emissionseinsparung. Bei nicht wettbewerbsrelevanten Vorhaben liegt der Fördersatz bei 40% der förderfähigen Kosten. Zuschläge von max. 10% sind durch folgende Punkte möglich:
- 5% bei der Kombination von mehreren (mindestens 2) Maßnahmen
- 5% bei gleichzeitiger Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen
- 5% bei Einbeziehung weiterer Akteure
Der maximale Fördersatz liegt bei 1.800 Euro für jede jährlich eingesparte Tonne CO2 und weiteren 6 Euro/jährlich verlagerte PKW-Kilometer.
Kontakte für weitere Information & Details:
klimaaktiv mobil Programm „Innovative klimafreundliche Mobilität für Regionen, Städte und Gemeinden“
komobile Gmunden GmbH, DIin Anna König, Daniela Hirländer MSc
Mail: mobilitaetsmanagement@komobile.at, Tel.: +43 7612 70911