klimaaktiv mobil Fördermöglichkeiten im Jahr 2023

Seit 1. März 2023 stehen Gemeinden, Städten und Regionen wieder umfassende Fördermöglichkeiten im Bereich klimafreundlicher Mobilitätslösungen zur Forcierung der Aktiven Mobilität und eines umweltfreundlichen Mobilitätsmanagements zur Verfügung. Neue Förderschwerpunkte sind E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder sowie ganzheitliches betriebliches Mobilitätsmanagement.

Grundsätzlich können Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, Mobilitätsmanagement und Aktive Mobilität gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den zugrundeliegenden Maßnahmen.

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Radinfrastrukturprojekte wie (Geh- und) Radwege, Fahrradstraßen, etc. 
  • Mobilitätsmanagement für umweltfreundliche Personenmobilität/Gütermobilität wie Gemeindebusse, Bike-/Carsharing, etc.
  • Maßnahmen im Zuge eines ganzheitlichen betrieblichen Mobilitätsmanagements
  • Nachrüstung Fahrradparken für Abstellanlagen an älteren Gebäuden
  • Ankauf von (E-)Transporträdern, (E-)Falträdern und E-Fahrrädern
  • Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Gehsteigverbreiterungen etc. im Fußverkehr auf Basis eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes bzw. eines Masterplans Gehen
  • Radnetzausbauprogramme (auf überregionaler, regionaler und kommunaler Ebene)
  • Radschnellverbindungen
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Kampagnen, Schulungen, etc.
  • Kosten für im Zusammenhang mit Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen (begrenzt auf 10% der förderfähigen Investitionskosten) - z.B. Planungskosten oder Kosten für die Erstellung eines SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan)

Neben den oben genannten neuen Förderschwerpunkten ist nun auch die einmalige Übernahme von bis zu 50% der Kosten eines SUMPs bzw. von Konzepten und Maßnahmenplänen zur Umsetzung einer klimaneutralen Mobilität 2040 möglich, sofern die Veröffentlichung der Pläne (oder deren Aktualisierung) maximal neun Monate vor der Antragstellung zur Förderung gelegen ist. Dieses Angebot ist zeitlich befristet und vorerst nur für die laufende Ausschreibungsperiode gültig!

In der aktuellen Förderperiode lässt sich darüber hinaus durch die Verbindung einer klimaaktiv mobil Förderung mit den Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsgesetz 2023 eine bis zu 100%ige Bundesfinanzierung erzielen – nutzen Sie das aktuell sehr attraktive Förderumfeld um die Mobilitätswende in Ihrer Region, Stadt oder Gemeinde umzusetzen!

Nähere und detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie in den unten angeführten Artikeln, im Leitfaden bzw. beraten wir Sie gerne persönlich und kostenfrei zu Ihren individuellen Mobilitätslösungen.

Veröffentlicht am 01.03.2023

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911

komobile GmbH - Standort Gmunden
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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