Allgemeine Informationen zur Förderschiene
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Radverkehrs auf regionaler und kommunaler Ebene beitragen.
Einreichen können alle Betriebe, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderhöhe auswirken.
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form eines Prozentsatzes der förderfähigen Kosten. Die Einhaltung der Publizitätsbestimmungen ist zu beachten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit Radinfrastruktur und entsprechende Begleitmaßnahmen. Dazu zählt:
- Radverkehrsinfrastruktur (Bsp.: Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen), in Kombination mit Radinfrastruktur kann folgendes mit eingereicht werden:
- Radabstellanlagen
- Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen (sofern diese nicht im Rahmen der StVO vom Straßenerhalter auf eigene Kosten anzubringen und zu erhalten sind)
- (Dauer-)Zählstellen
Immaterielle Leistungen wie zum Beispiel Planungs- und Beratungsleistungen (Digitalisierungsarbeit für die Graphenintegrationsplattform (GIP)), Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte sowie Studien und Gutachten sind mit 10 Prozent der baulichen Leistungen begrenzt.
Förderhöhe
Der Basisfördersatz richtet sich nach den zugrundeliegenden Maßnahmen und liegt bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten (40 Prozent bei EU-kofinanzierten Projekte, mit nicht-wettbewerbsrelevante Vorhaben). Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch Zuschlagsmöglichkeiten von maximal 10 Prozent durch folgende Punkte möglich:
- 5 Prozent bei der Kombination von mehreren (mindestens 2) Maßnahmen
- 5 Prozent bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen von mindestens 1 Euro pro Einwohner:in (im Projektgebiet)
- 5 Prozent bei Einbeziehung von weiteren Akteur:innen (weitere öffentlichen Gebietskörperschaften, Bauträger:innen, Verkehrsunternehmen, Betriebe)
Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. mit 2.250 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 + weiteren 6 Euro pro jährlich verlagertem PKW-Kilometer begrenzt.
Die Förderung ist bei nicht-wettbewerbsorientierten EU-kofinanzierten Projekten mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Die Antragstellung erfolgt online und VOR Umsetzung der Maßnahmen, das heißt bevor das Projekt oder die Investitionen unumkehrbar wird
- Sie benötigen ein Mobilitäts-/Verkehrskonzept inkl. technischer Beschreibung mit Berechnung der Umwelteffekte für die zur Förderung beantragten Maßnahmen (wird kostenlos für Sie im Zuge der Fördereinreichung erstellt)
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass mindestens 25 Prozent der Investitionskosten selbst getragen werden
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
- Mobilitäts-/Verkehrskonzept inkl. technischer Beschreibung der angestrebten Maßnahmen
- Übersichts- bzw. Lageplan
- Berechnung der Umwelteffekte
- Angebote/fundierte Kostenschätzungen
- Vergleichsangebote für alle Anlagenteile und Leistungen (bei möglicher EU-Kofinanzierung)
- Bericht des Kreditinstituts (ab 100.000 Investitionssumme)
- RVS-Bestätigung
- Bestätigung, dass keine Radinfrastruktur, die nicht hauptsächlich dem Radverkehr dient, errichtet wird. Bei EU-Kofinanzierung ist gar kein KFZ-Verkehr zulässig
- Bestätigung, dass keine Budgetmittel aus dem ländlichen Güterwegebau herangezogen werden
- etwaige sonstige Bescheide
EU-Kofinanzierung
Sofern zum Zeitpunkt der Einreichung bereits Budgetmittel im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans 2023-2027 zur Verfügung stehen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, beantragen Sie im Förderantrag gleichzeitig auch die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Details dazu finden Sie hier.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:
- Die Maßnahme erreicht mindestens 5 von 10 möglichen Punkten der Auswahlkriterien für klimaaktiv mobil (Intervention 73-14 auf Seite 123)
- Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet umgesetzt (< 30.000 Einwohner:innen)
- Die Gesamtinvestition beträgt maximal 5 Millionen Euro (netto)
Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit ELER-Mitteln aus dem GAP-Strategieplan, Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) unter dem unten angeführten Link möglich.
Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung von Kosten im Zusammenhang mit Radinfrastruktur und entsprechenden Begleitmaßnahmen finden Sie im Leitfaden auf Seite 5-11. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!