klimaaktiv mobil Förderung für Regionale Radnetzausbauprogramme

Im Bereich Aktiver Mobilität geht der Förderschwerpunkt Regionale Radnetzausbauprogramme in seine zweite Förderperiode. Diese stellen wichtige Verbindungen zwischen bestehenden, lokalen Radinfrastruktureinrichtungen dar. Der Fokus für regionale und überörtliche Radnetzausbauten liegt hierbei bei der Umgestaltung des öffentlichen Raums für die Aktive Mobilität, vorwiegend für den Radverkehr.

Allgemeine Informationen zur Förderschiene

Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauten. Diese stellen für den Radverkehr wichtige Verbindungen bestehender, lokaler Radinfrastruktureinrichtungen dar. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Umgestaltungen des öffentlichen Raums für eine Aktive Mobilität mit speziellem Fokus auf den Radverkehr.

Voraussetzung für die Förderung ist die Erstellung oder das Vorhandensein überregionaler bzw. landesweiter, regionaler oder kommunaler Radnetzausbauprogramme, um ein flächendeckendes Radwegenetz gewährleisten zu können. Die Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Errichtung von Fahrradabstellanlagen ist dabei zu berücksichtigen. Dieses Radnetzbauprogramm ist jedenfalls bei den zuständigen Stellen für die interessierte Bevölkerung öffentlich zugänglich zu halten.

Im Sinne der Netzwirkung ist es erforderlich, dass Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung der Radnetzausbauprogramme und ihrer Maßnahmen mit ihren Nachbargemeinden (mindestens jedoch mit einer Nachbargemeinde) zusammenarbeiten. Größere Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen können z. B. aufgrund des höheren Binnenverkehrsanteils, wenn es zweckmäßiger ist, ein Radnetzausbauprogramm auch selbstständig erstellen und umsetzen.

Einreichen können öffentliche Gebietskörperschaften, wobei die Einbeziehung von weiteren Akteur:innen erwünscht ist und sich positiv auf die Förderhöhe auswirken kann.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauprogramme zum Ausbau der Radinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, Planung und Montage. Betriebskosten sind für 5 Jahre nach Umsetzungsbeginn förderbar.

Folgende Maßnahmen können sich in der Planung wiederfinden:

  • Radverkehrsinfrastruktur (selbstständige/straßenbegleitende Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen) inkl. Brücken, Unterführungen, Tunnel und andere Kunstbauten
  • Radabstellanlagen auch mit E-Ladepunkten in Verbindung mit Errichtung von Radwegen
  • Errichtung von Bike & Ride Systemen an Haltestellen für den Umstieg innerhalb des Umweltverbundes
  • Dauerzählstellen (Daten sind kostenlos der öffentlich zugänglich zu machen)
  • Bauliche Maßnahmen (z.B. Duschanlagen, Umkleideräume)
  • Bauliche Maßnahmen für Verleihsysteme in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen (sofern diese nicht im Rahmen der StVO vom / von der Straßenerhalter:in auf eigene Kosten anzubringen und zu erhalten sind)
  • Beleuchtung
  • Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur, wenn diese nachweislich der Attraktivierung der Radinfrastruktur, insbesondere der Beschattung, dienen.
  • Self-Service Stationen (Reparatur-Stationen), die öffentlich zugänglich sind

In Kombination mit baulichen Maßnahmen sind folgende Maßnahme förderungsfähig und können zur Erhöhung des Basisfördersatzes beitragen:

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen
  • Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Radverkehr
  • Kosten im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen
  • Kosten für Maßnahmenpläne zur Umsetzung einer klimaneutralen Mobilität 2040 sowie Kosten für die Erstellung eines SUMP
  • Maßnahmen im Bereich Raum- und Siedlungsentwicklung (fördersatzerhöhend und werden NICHT gefördert)

Immaterielle Leistungen wie z.B. Planungs- und Beratungsleistungen (Digitalisierungsarbeit für die Graphenintegrationsplattform (GIP)), Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte sowie Studien und Gutachten sind mit 10% der baulichen Leistungen begrenzt.

Eigenschaften eines regionalen Radnetzausbauprogramms

  • gemeinsame überregionale/regionale/kommunale Planung insbesondere im Zusammenschluss von mehreren Gemeinden, Bezirkes oder eines Bundeslandes
  • Ausformulierung quantitativer und qualitativer Ziele
  • Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrads der definierten Ziele
  • Planung hat sich an übergeordneten Planungen zu orientieren und mit übergeordneter Planungsebene abzustimmen
  • Planungshorizont von mind. 3 Jahren 

Förderhöhe

Der Basisfördersatz für bauliche Maßnahmen als Netzausbauprogramm für zwei bis maximal drei Jahre beträgt 40%. Eine Erhöhung des Basisfördersatzes ist durch folgende Zuschlagsmöglichkeiten möglich (max. 10%):

  • 5% bei zusätzlich mind. 3 Maßnahmen aus dem Bereich Raum- und Siedlungsplanung mit Berücksichtigung von ÖV-Haltestellen und Fahrradabstellanlagen
  • 5% bei vorhandenen Konzepten und Maßnahmenplänen zur Klimaneutralen Mobilität 2040 oder eines SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan)
  • 5% bei zusätzlichen Maßnahmen aus dem Bereich Informations- und Leitsysteme und Bewusstseinsbildung und Investitionen bspw. in "Österreich radelt" von mind. 1 Euro / Einwohner:in (im Projektgebiet) 
  • 5% bei zusätzlicher Einbeziehung von weiteren Akteur:innen (weitere öffentliche Gebietskörperschaften, Bauträger:innen, Verkehrsunternehmen, Betriebe) bzw. Einreichung als gesamte Klima- und Energie-Modellregion (KEM) / Klimawandel Anpassungsregion (KLAR) oder als Stadtregion
  • 5% bei zusätzlich sicheren Radwegen an Vorrangstraßen; nach Umsetzung sind laut eingereichter Projektliste an >= 50% der Länge von Vorrangstraßen baulich getrennte Radinfrastruktur od. parallele Radverbindungen vorhanden
  • 5% bei zusätzlicher lokaler Verkehrsorganisation; mit Umsetzung des Maßnahmen sind laut Projektliste max. Tempo 30 km/h an >= 50% der Länge von Straßen im Ortsgebiet UND Radfahren gegen die Einbahn bei >= 50% der Länge von Einbahnen mit max. Tempo 30 km/h (bezogen auf Projektgebiet)

Die maximale Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten bzw. ist mit 100 Euro / Einwohner:in und Jahr (bezogen auf das angeführte Projektgebiet) begrenzt.

Was sind Voraussetzungen für die Förderung?

  • Überregionales / regionales / kommunales Radverkehrsausbauprogramm, Radkonzept bzw. eine Landesstrategie für den Radverkehr (Masterplan Radfahren) vorliegen insbesondere mit Berücksichtigung der Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie mit Errichtung von Fahrradabstellanlagen
  • Begleitmaßnahmenkonzept zur Vermeidung und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den Radverkehr (z.B. Parkraummanagementkonzept, raum- und verkehrsplanerische Maßnahmen, Verkehrsorganisation)
    • mit Straßenverkehrsflächenbilanz
    • Maßnahmen zur Flächenreduktion für den MIV
  • mind. eine Dauerzählstelle im Projektgebiet zur nachträglichen Evaluierung

Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten

  • Die Antragstellung erfolgt online und VOR Umsetzung der Maßnahmen, d.h. bevor das Projekt/Investitionen unumkehrbar ist
  • sie benötigen ein Mobilitäts-/Verkehrskonzept gemäß RVS 02.01.11 Grundlagen der Verkehrsplanung mit Berechnung der Umwelteffekte und den zur Förderung beantragten Maßnahmen
  • Im Radnetzausbauprogramm muss auch ein Begleitmaßnahmenkonzept zur Vermeidung und Verlagerung des MIV auf den Radverkehr (z.B.: Parkraummanagementkonzept, raum- und verkehrsplanerische Maßnahmen, Verkehrsorganisation) sowie Maßnahmen zur Flächenreduktion des MIV (inkl. Verkehrsflächenbilanz) für den Einzugsbereich vorliegen
  • Das Radnetzausbauprogramm bzw. Mobilitäts-/Verkehrskonzept hat auch ein Konzept zur mittelfristigen Evaluierung mit mind. einer Dauerzählstelle zu enthalten 
  • Eintragung jeglicher Radinfrastruktur in die Graphenintegrationsplattform (gip.gv.at)
  • Eigenmittelanteil von 15%

Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.

Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) unter dem unten angeführten Link möglich

Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung von regionalen Radnetzausbauprogrammen finden Sie im Leitfaden auf Seite 24-28. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!

Veröffentlicht am 01.03.2023

Kontakt

klimaaktiv mobil – Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen komobile - Herry Consult
Helmut Koch, Raphael Glück, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911
h: +43 (0)660 852 36 08

komobile GmbH - Standort Gmunden
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3
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