Allgemeine Informationen zur Förderschiene
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Fahrrädern, (E-)Lasterädern und (E-)Falträdern. Die Antragstellung ist erst NACH Umsetzung des Vorhabens möglich. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen auf geförderten Fahrzeugen ein Hinweis auf das klimaaktiv mobil-Förderungsprogramm anzubringen ist.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens Fahrzeughändler:in beim Kauf des Fahrzeugs ein Bonus in der Höhe von 150 Euro für (E-)Transporträder, (E-)Falträder und E-Fahrräder inkl. einem großen Fahrradservice pro Fahrrad gewährt wurde. Beim Kauf direkt beim Hersteller / bei der Herstellerin wird für den Bonus anstatt eines großen Fahrradservice ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext zur Förderaktion klimaaktiv mobil auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden:
Informationstext zur Förderung
„Die Förderaktion klimaaktiv mobil ist ein wichtiger Beitrag der österreichischen Bundesregierung für klimafreundliche Mobilität in Österreich. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gewährt gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel einen Bonus für (E-)Transporträder, (E-)Falträder sowie für ElektroFahrräder (nur für Betriebe, Gebietskörperschaften ab 5 Stk.).
Der Bonusanteil des österreichischen Sportfachhandels wird unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen des Handels für den Ankauf von (E-)Transporträder, (E-)Falträder sowie für Elektro-Fahrräder bewilligt und ist auf dieser Rechnung extra ausgewiesen. Der Bonusanteil des BMK kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach der Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter www.umweltfoerderung.at zur Auszahlung gelangen.
Der zum Betrieb erforderliche Strom muss nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden. Die Förderaktion des BMK erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds und des klimaaktiv mobil-Programms (www.klimaaktivmobil.at).“
Was wird gefördert?
Die förderungsfähigen Kosten entsprechen den Kosten für die Fahrräder. Ein (E-)Transportrad ist für den Transport größerer Lasten konzipiert. Es weist eine Transporteinrichtung (z. B. eine Transportkiste) auf. Das zulässige Zuladegewicht beträgt mindestens 80 kg, die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt und das Fahrzeug kann aus eigener Kraft nicht mehr als eine Geschwindigkeit von 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen. Ein (E-)Faltrad ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes Fahrrad. Die maximalen Abmessungen dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.
Eine Liste der förderungsfähigen Falträder finden Sie hier. Die Liste wird laufend aktualisiert und ergänzt.
Förderhöhe
Die Förderhöhe erfolgt pro Fahrrad in Form einer Pauschale und setzt sich aus der Bundesförderung und dem Anteil des Sportfachhandels zusammen. Darüber hinaus ist bei E-Fahrrädern der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgen die Voraussetzung für die Förderung.
- E-Fahrräder (nicht für Private): 250 Euro Bundesförderung + 150 Euro inkl. großes Fahrradservice (Anteil Sportfachhandel)
- (E-)Transporträder: 850 Euro Bundesförderung + 150 Euro inkl. großes Fahrradservice (Anteil Sportfachhandel)
- (E-)Falträder*: 450 Euro Bundesförderung + 150 Euro inkl. großes Fahrradservice (Anteil Sportfachhandel)
*nur bei Privatpersonen: Nachweis einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft
Die Förderung ist für alle Antragsteller:innen mit 30% der förderfähigen Kosten begrenzt (50% bei Privatpersonen).
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Die Antragstellung erfolgt NACH der Umsetzung, spätestens 9 Monate nach Rechnungslegung
- Zur Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist auf geförderten Fahrrädern ein Hinweis des klimaaktiv mobil-Förderungsprogramms anzubringen
- Die Förderung ist nur im Rahmen der De-minimis-Verordnung möglich. Details dazu finden Sie hier.
Genaue Details zur Förderabwicklung und Antragstellung auf Förderung für Private finden Sie hier.
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Rechnung für die Anschaffungskosten
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
- Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV Jahresnetzkarte bei (E-)Falträdern für Privatpersonen (als Selbstauskunft)
Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 kombinierbar.
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 29.02.2024 (12 Uhr) unter dem unten angeführten Link möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Mobilitätslösungen!
Detailinformationen zur klimaaktiv mobil Förderung von E-Fahrrädern finden Sie im Leitfaden auf Seite 15-17.