Folgende Maßnahmen sind ab 1.1.2021 im Rahmen des klimaaktiv mobil Programmes förderbar:
- Anschaffung von E-PKW (inkl. Plug-In und Range-Extender) der Klassen M1 und N1 bis 2 t.
Höhere Fördersätze dank COVID-Investitionsprämie möglich
Im Rahmen der COVID-19-Investitionsprämie können Investitionen in umweltfreundliche Mobilitätslösungen im Zeitraum zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 zusätzlich mit bis zu 14 % gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der COVID-19-Investitionsprämie mit bis zu 14 % zusätzlich gefördert werden:
- Investitionen zur Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität
- Mobilitätsmanagement, umweltfreundliche Gütermobilität
- Anschaffung von Elektrofahrzeugen
- Anschaffung von Elektrofahrrädern, (E-)Transporträdern und normalen Fahrrädern
- Errichtung von E-Ladestationen
- Umrüstung auf Fahrzeuge mit alternativen, fossil-freien Antrieben
Im Bereich Digitalisierung werden im Rahmen der COVID-Investitionsprämie auch Investitionen in Hardware, Software und Technologien gefördert, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen. Darunter fallen unter anderem auch Investitionen und Verbesserungen im Bereich IT - und Cybersecurity, sowie Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten.
Förderungen von klimaaktiv mobil sind kombinierbar mit der COVID-19-Investitionsprämie sowie mit Förderungen der Bundesländer
- Als Abwicklungsstelle für die klimaaktiv mobil Förderungen fungiert die Kommunalkredit Public Consulting: umweltfoerderung.at.
- Die Einreichung zur COVID-19-Investitionsprämie erfolgt über das austria wirtschaftsservice aws: aws.at/corona-hilfen-des-bundes.
- Sie planen ein Projekt zur Förderung einzureichen? Dann stehet Ihnen kostenfrei das klimaaktiv mobil Beratungsprogramm zur Verfügung:
Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber
HERRY Consult GmbH; DI Markus Schuster, DI Gilbert Gugg, DI Claudia Klampfer, Tel.: +43 1 504 12 58-50