Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Zusätzlich zu den kostenlosen Beratungs- und Servicedienstleistungen bietet klimaaktiv mobil auch finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen an.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in touristisches Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität im eigenen Wirkungsbereich. Förderbare Maßnahmen lassen sich wie folgt unterteilen:
- Maßnahmen des Mobilitätsmanagements für umweltfreundliche Personenmobilität, wie die Umsetzung von Sharing-Modellen (z. B. Bikesharing und Carsharing-Modelle), Einrichtung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen, Mikro-ÖV Systemen wie beispielsweise Veranstaltungsshuttle, Rufbus bzw. Taxi, Mobilitätszentralen.
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie Informationsmaßnahmen für aktive Mobilität und klimafreundliche Mobilitätslösungen, zielgruppenorientiertes Marketing
Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen wie z. B. Mobilitätsmanagementkonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlicher Vorleistungen wie z. B.
Digitalisierungsarbeiten für die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) im Projektgebiet, Mobilitätsbefragungen, Verkehrskonzepte, Studien und Gutachten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt in Form einer Pauschale.
Die Pauschale für Besucher:innenmobilität bei Veranstaltungen beträgt:
- 0,20 Euro pro Teilnehmer:in bei beworbenen Maßnahmen
- 0,30 Euro pro Teilnehmer:in bei Investitionen
- 0,50 Euro pro Teilnehmer:in bei Investitionen & beworbenen Maßnahmen
Was sind die Voraussetzungen für die Fördergewährung?
- Die Antragstellung muss vor Umsetzung erfolgen.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 29.02.2024 (12 Uhr) möglich.
- Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes mit Berechnung des Umwelteffekts
- Nur jener Umwelteffekt der in Österreich mit der umgesetzten Maßnahme erzielt wird ist ausschlaggebend für die Berechnung der Förderhöhe
- Eigenleistung von 25 % der Investitionskosten bei Gebietskörperschaften
- Angebote für alle Projektteile inklusive Vergleichsangebote
- Bericht des Kreditinstituts (ab Investitionssumme von 100.000 Euro)
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (sofern erforderlich)
Detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie auch im entsprechenden Leitfaden oder direkt auf der Website der Kommunal Kredit Bank.