Förderungen für touristisches Mobilitätsmanagement

Sie planen die An- und Abreise sowie die Mobilität vor Ort Ihrer Gäste zu verbessern, dann informieren Sie sich über das Beratungs- und Förderangebot von klimaaktiv mobil Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus. 

Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Mit 1. März 2023 startete das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement mit neuem Leitfaden in die nächste Förderperiode. Informationen zu den jeweiligen Förderschienen und Inhalten finden Sie bei der KPC und auf unserer Homepage. Die Einreichung von Projekten ist, abhängig von dem zur Verfügung stehenden Budget, bis spätestens 29. Februar 2024, 12:00 möglich!

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in touristisches Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität im eigenen Wirkungsbereich. Z.B.:

Mobilitätsmanagement für umweltfreundliche Personenmobilität:

  • Umsetzung von Sharing-Modellen (z. B. Bikesharing und Carsharing-Modelle)
  • Einrichtung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen, Mikro-ÖV Systemen wie beispielsweise Wanderbus, Skibus, Bahnhofsshuttle, Rufbus bzw. Taxi (sofern nicht im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des öffentlichen Verkehrs (z. B. Bestellerleistungen etc.)
  •  Mobilitätszentralen
  • Veranstaltungsmobilität 
  • JobRäder, (E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Räder

Bewusstseinsbildende Maßnahmen

  • Ausbildungs- und Schulungsprogramme
  • Veranstaltungen
  • Informationsmaßnahmen für aktive Mobilität und klimafreundliche Mobilitätslösungen
  • zielgruppenorientiertes Marketing

Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen wie z. B. Mobilitätsmanagementkonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlicher Vorleistungen wie z. B. 
Digitalisierungsarbeiten für die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) im Projektgebiet, Mobilitätsbefragungen, Verkehrskonzepte, Studien und Gutachten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 750 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2. Die Förderung ist für alle Antragsteller mit 30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten begrenzt.

Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionsmehrkosten. Bei einer Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung, bei gleichzeitiger Umsetzung bewusstseinsbildender Maßnahmen bzw. bei der Einbeziehung weiterer Akteure können Zuschläge vergeben werden. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Der Basisfördersatz beträgt 20 %. Zuschlagsmöglichkeiten von 10% sind durch folgende Punkte möglich:

  • 5 % bei der Kombination von mehreren (mind. zwei) Maßnahmen
  • 5 % bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen von mind. 1,- € pro Einwohner/Mitarbeiter (im Projektgebiet)
  • 5 % bei Einbeziehung weiterer Betriebe/Gebietskörperschaften (bzw. weiterer Entscheidungsträger:innen/Akteur:innen)
  • 5  % bei der Umsetzung von Jobtickets/Schnuppertickets (Jahrestickets), wenn diese für eine Anzahl von mind. 20  % der Mitarbeiter:innen des Fördereinreichers zum Zeitpunkt der Finalisierung des Projekts (Abrechnung) nachgewiesen werden. (Der Ankauf von Job-/Schnuppertickets ist jedoch selbst nicht förderbar). 

Was sind die Voraussetzungen für die Fördergewährung?

  • Die Antragstellung muss VOR Umsetzung erfolgen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich onlineEinreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 29.02.20234(12 Uhr) möglich. 
  • Vorliegen eines Mobilitätskonzeptes mit Berechnung des Umwelteffekts
  • Nur jener Umwelteffekt der in Österreich mit der umgesetzten Maßnahme erzielt wird ist ausschlaggebend für die Berechnung Förderhöhe
  • Eigenleistung von 25 % der Investitionskosten bei Gebietskörperschaften
  • Angebote für alle Projektteile inklusive Vergleichsangebote
  • Bericht des Kreditinstituts (ab Investitionssumme von 100.000 Euro)
  • Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage (sofern erforderlich)

Detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie auch im entsprechenden Leitfaden oder direkt auf der Website der Kommunal Kredit Bank.

Veröffentlicht am 01.04.2021

Kontakt

komobile GmbH | Standort Wien  DI Dr Romain Molitor, Dietlinde Oberklammer BSc MA, Ing. Marc Steinscherer BSc
Schottenfeldgasse 51/17
1070 Wien

+43 1 89 00 681
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