Förderschwerpunkt 2023: Betriebliche Gesundheitsförderung und Aktive Mobilität

Für 2023 steht ein Förderbudget für 15 Betriebe mit einer maximalen Förderhöhe von € 25.000,– pro Projekt zur Verfügung.

Der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) erhebt mit dem Rahmenarbeitsprogramm 2022-2023 Gesundheitsförderung und Klimaschutz zu einem seiner Leitthemen. Dabei stellt die Förderung der aktiven Mobilität Beschäftigter, wie beispielsweise Radfahren, Gehen, Roller- oder Scooterfahren einen zukunftsweisenden Ansatz dar, der mit entsprechenden qualitätsgesicherten Prozessen und Maßnahmen bei der Förderung der Gesundheit gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten kann, zum Beispiel durch Reduktion klimaschädlicher Emissionen.

 

Vorrangig können Betriebe unterstützt werden, die das BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerk BGF (ÖNBGF) erhalten haben. Zudem können Betriebe einreichen, die bereits in der Vergangenheit in der FGÖ-Förderschiene „Betriebliche Gesundheitsförderung“ mittels Förderung unterstützt wurden und ein BGF-Pilotprojekt abgeschlossen haben.


Gefördert werden können Betriebe, die sich im Rahmen der BGF des Strukturaufbaus sowie der Förderung der Aktiven Mobilität annehmen und gleichzeitig mit der gesundheitsförderlichen Auswirkung auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten auch einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung leisten.

 

Welche Projekte können gefördert werden?

Es können Projekte eingereicht werden, die einen zeitgemäßen Ansatz der Gesundheitsförderung gemäß Ottawa Charta (vgl. WHO 1986)

  • zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Betrieben und Beschäftigten mittels qualitätsgesicherten Ansatzes der BGF darstellen und
  • den thematischen Fokus auf verhältnis- und verhaltensorientierte Förderung der Aktiven Mobilität der Mitarbeiter:innen legen und
  • zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung beitragen.

Es können BGF-Projekte gefördert werden, die diese Aspekte in innovativer Art und Weise miteinander verknüpfen und Synergien zwischen BGF, Aktiver Mobilität (und Betrieblichem Mobilitätsmanagement, BMM) und Klimaschutz/-wandelanpassung aufzeigen, wie z.B. den durch gleichzeitige Verbesserung von Gesundheit/Wohlbefinden und Reduktion klimaschädlicher Emissionen erzielbaren Zusatznutzen. Soweit vorhanden sollen innerbetriebliche Handlungsstrategien, insbesondere Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. BGF, BMM und Corporate Social Responsibility (CSR, Ökologie – Ökonomie – Soziales), kombiniert bzw. integriert werden (Vgl. ONR 192500 „Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen (CSR)“ und ÖNORM EN ISO
2600:2010 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“).


Es gelten die allgemeinen Förderbedingungen des FGÖ (vgl. https://fgoe.org/projektfoerderung). Alle Informationen finden Sie im Aktive Mobilität Factsheet anbei.

Veröffentlicht am 24.03.2023

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