Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien haben 2019 vereinbart, die bundesgesetzlich verankerten Kompetenzen des Standortanwalts in Wien auch auf Landesebene auszuweiten. So begleitet der Standortanwalt in Wien auch jene Projekte und gibt Stellungnahmen in Verfahren ab, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind.
Was diese Infrastrukturmaßnahmen der Allgemeinheit – den Wienerinnen und Wienern – nachhaltig bringen, hat die Wirtschaftskammer Wien (in der Funktion des Standortanwalts) berechnet und in der Broschüre „City-Projekte“ zusammengefasst. Die City-Projekte sollen somit Leuchtturm sein, wenn es darum geht, Argumente und Fakten für Geschäftsstraßen- und Grätzelsanierungen in anderen Teilen der Stadt umzusetzen.