Beim Miteigentum kaufen mehrere Personen gemeinsam ein Auto. Sie sind alle Miteigentümer und finanzieren das Auto gemeinsam. Alle Partner sind gleichberechtigt und vereinbaren die Regeln untereinander.
Bei der Automitbenutzung erlaubt der Eigentümer des Autos anderen Personen, sein Auto regelmäßig gegen einen fix vereinbarten Kostenersatz zu benutzen. Das ist sehr einfach und praktisch zu organisieren. Die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, die Mitbenutzer haben dafür weniger Mitspracherecht.
Für Personen, die sich auf Privatinitiative ein Auto teilen wollen und eine vertragliche Grundlage dafür benötigen, gibt es Musterverträge die individuell adaptiert werden können: Mustervertrag
Die CARUSO Carsharing Genossenschaft ist ein social business dessen Anliegen es ist, Mobilität nachhaltig zu gestalten. Die Angebote richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Bauträger und die öffentliche Hand. Für Gruppen bietet caruso die notwendigen Tools für privates Auto-Teilen an: http://www.caruso.mobi