Ausschreibungsschwerpunkte
Für folgende Ausschreibungsschwerpunkte stehen 13,1 Millionen Euro zur Verfügung:
- Regionale Mobilitätslabore
- Kinder- und jugendgerechte Mobilitätsversorgungsgarantie in der Region
- Interkommunale Kooperationsmodelle für regionale Mobilitätsversorgung
- Horizontale und vertikale Kooperationsmodelle für klimaneutrale Gütermobilität in der Region
- Mobilitätsnachfrage verstehen – neue Datengrundlagen schaffen
- Hybride und automatisierte Flotten und Komponentenentwicklung
- Sozial ausgewogene Konzepte für eine nachhaltige Mobilitätskultur im ländlichen Raum mit Fokus auf Erhöhung des Pkw-Besetzungsgrad (Mitfahren)
Basierend auf der FTI-Strategie Mobilität 2040 stehen die Missionsfelder „Regionen“ und „Digitalisierung“ im Fokus.
Voraussetzung zur Förderung
Bewerben können sich Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Interessierte, die ihren Beitrag zur Mobilitätswende leisten wollen. Die Projektlaufzeit darf für kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) maximal 36 Monate betragen und die beantragte Fördersumme muss zwischen 100.000 Euro bis maximal 2 Millionen Euro liegen. Sondierungen und F&E-Dienstleistungen müssen jedoch nicht mit einem Partner durchgeführt werden. Die maximale Fördersumme für Innovationslabore liegt bei 1 Million Euro bei einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten. Die genauen Förderbestimmungen und Richtlinien sind den jeweiligen Instrumentenleitfäden und der FFG-Website zu entnehmen.
Die Projekte können ab sofort und bis spätestens 14. Februar 2024, 12:00 Uhr, im FFG eCall-System eingereicht werden!