Die Verordnungen werden bezirksweise erarbeitet und nach entsprechenden Verwaltungsprozessen erlassen. Die ersten Verordnungen wurden bereits vom Gemeinderat beschlossen. Die aktuellen Energieraumpläne sind auf der Website der Stadt Wien veröffentlicht.
In den nächsten ein bis zwei Jahren sollen alle weiteren Bezirke folgen, auf welche die Voraussetzungen gem. § 2b der Wiener Bauordnung (sieh nachfolgender Absatz) anwendbar sind. Dann wird der weit überwiegende Teil des gesamten Wiener Neubauvolumens ohne fossile Wärmeversorgung errichtet werden.
§ 2b der Wiener Bauordnung – die in Wien gleichzeitig das Raumordnungsgesetz ist – legt fest, für welche Gebiete solche Verordnungen möglich sind. Voraussetzung ist, dass dort sowohl eine Fernwärmeversorgung als auch zumindest ein zweites „hocheffizientes alternatives System“, also eines auf Basis erneuerbarer Wärme, realisierbar ist. Sind diese Bedingungen erfüllt kann festgelegt werden, dass Neubauten nur mehr mittels dieser Wärmesysteme errichtet werden dürfen.
Ob und wann diese Regelung auf Bestandsheizungen in Bestandsbauten ausgeweitet wird, ist offen. Für diesen – aus klimapolitischer Sicht – entscheidenden Schritt fehlt derzeit noch die Rechtsgrundlage. Aber die Verordnung der Klimaschutzzonen für Neubauten können sehr wohl als Vorbild für eine räumlich differenzierte Vorgangsweise bei der Dekarbonisierung des Gebäudebestands gesehen werden.
Nähere Infos zu den Energieraumplan-Verordnungen sind auf der Website der Stadt Wien (siehe "Weiterführende Infomationen").