Mehrgeschoßiger Wohnbau: Förderung für „Raus aus Gas“ wird ausgebaut

Im mehrgeschoßigen Wohnbau mit dezentralen Heizkesseln (z.B. Gas-Etagenheizungen) können neben Gebäudeeigentümer:innen auch Eigentümer:innen und Mieter:innen einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen. Sie müssen aber auch die Kosten der Heizungsumstellung tragen, und die „wohnzivilrechtlichen Regelungen“ sind einzuhalten.

Um den Umbau von dezentralen Gasthermen (Gas-Etagenheizungen) auf zentrale Heizungsanlagen im mehrgeschoßigen Wohnbau attraktiver zu gestalten, wird die "Raus aus Gas" Förderpauschale von derzeit 2.300 Euro auf 3.000 Euro pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als „Raus aus Gas“-Zuschlag können zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit angesprochen werden, woraus eine Förderung von 3.600 Euro pro Wohneinheit resultiert.

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Anlage. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe (Details siehe Download)

Förderungsfähige Maßnahme

Förderung

Zuschlag "Raus aus Gas" bzw "Ortskern"

Zuschlag "Solar"

Anlagen < 50 kW   7.500 Euro + 2.000 Euro + 1.500 Euro
(mindestens 6 m² Kollektorfläche)
Anlagen > 50 bis 100 kW 12.000 Euro + 3.200 Euro + 2.500 Euro
(mindestens 9 m² Kollektorfläche)
Anlagen > 100 kW 15.000 Euro + 4.000 Euro + 4.000 Euro
(mindestens 12 m² Kollektorfläche)
Zentralisierung des Heizungssystems (je neu angeschlossener Wohnung) 3.000 Euro
je Wohneinheit
+    600 Euro
je Wohneinheit
 


Verfügbares Fördervolumen

Aktuelle Auskünfte über das noch zur Verfügung stehende Fördervolumen erhalten Sie auf der Website der Umweltförderung im Inland!

Veröffentlicht am 05.10.2022

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