Im beiliegenden Informationsblatt wird darauf eingegangen welche wesentlichen Änderungen die neue Verordnung im Vergleich zur Vorhergehenden vorsieht und was es bei der Inanspruchnahme der aktuellen Einspeisetarife zu beachten gilt. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei vor allem auf der Ökostromerzeugung aus fester Biomasse. Hier wurde die Vergütung für kleine Anlagen bis 1 MW Engpassleistung deutlich erhöht, während sie für Anlagen über 1 MW Engpassleistung verringert wurde.
Die Antragstellung für die Vergütung von Ökostrom-Einspeisetarifen läuft ausschließlich über die Homepage der OeMAG. Diese ist laut Ökostromgesetz 2012 verpflichtet die Förderverträge abzuschließen, solange die gesetzlich vorgesehenen Mittel für neue Anlagen noch nicht ausgeschöpft sind. Die Einspeisetarife für Strom aus fester Biomasse (Holzverstromung) wurden teilweise deutlich angehoben. Als feste Biomasse gelten laut ÖNORM EN ISO 16559 forstliche Brennstoffe und halmgutartige Brennstoffe sowie deren Früchte. Ökostromanlagen, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können ihren Strom zu den in der Ökostromverordnung festgelegten Einspeisetarifen an die OeMAG liefern. Die Dauer der Tariflaufzeit beträgt für rohstoffabhängige Anlagen wie Biomasse oder Biogas 15 Jahre, für die anderen Technologien (z.B. Photovoltaik und Windkraft) 13 Jahre. Für Anlagen, die bereits einen Vertrag mit der OeMAG abgeschlossen haben, gelten weiterhin die Tarife und die Laufzeit des bereits abgeschlossenen Vertrags.
Detailiertere Informationen zu den neuen Einspeisetarifen und ihrer Entwicklung entnehmen Sie bitte dem beigelegten Informationsblatt.