Aufgrund des großen Erfolgs im letzten Jahr werden in der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds wieder thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100 m² bis 10.000 m² Kollektorfläche bzw. auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien gefördert. Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
- Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert
- Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar
- KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5 % (bis 2000m² Kollektorfläche)
- Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung)
Für die gegenständliche Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:
- Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
- Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
- Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
- Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen 50 m² und 500 m² eingereicht werden)
Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000 m² bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5% KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001 m² bis 5.000 m² liegt der anteilige Fördersatz bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab 5.001m² anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Einreichfrist: 28. Februar 2020, 12 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (umwelt@kommunalkredit.at, Tel. 01/316 31-723)
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
www.klimafonds.gv.at.