Per erstem Juli 2020 sind neue Förderungsbedingungen und Neuerungen in Kraft getreten mit denen signifikante Anreize für klimarelevante Investitionen geschaffen werden. Die Neuerungen umfassen u.a.:
Neuer Förderungsbereich Innovative Nahwärmenetze fördert die Errichtung von Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energieträger
Für die Errichtung von innovativen Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energie-träger oder industrieller Abwärme, die definierte Innovationskriterien (z.B. niedrige Systemtemperaturen, Nutzung von Umgebungswärme, Kombination und Optimierung mehrerer Wärmeerzeuger, intelligente Vernetzung, Sektorkopplung, …) erfüllen, wird der neue Förderungs-bereich „Innovative Nahwärmenetze eingeführt.
Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen.
Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Erhöhung der Eigenversorgung
Ergänzend zum neuen Förderungsbereich „Innovative Nahwärmenetze“ wurde der bestehende Förderungsbereich „Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen“ angepasst und um Holzvergaser erweitert. Die Anpassungen stellen, auch in Hinblick auf eine noch bessere Abgrenzung zum Ökostromregime, eine Ausrichtung des Förderungsangebots für KWK-Anlagen auf die Eigenversorgung mit Strom und Wärme dar. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen einiger in der UFI geförderter und erfolgreich umgesetzter Demonstrationsvorhaben im Bereich der Holzvergaser-Technologien soll das Förderungs-angebot auch um Anlagen zur Herstellung von Holzgas auf Basis fester Biomasse erweitert werden.
Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen.
Weitere Informationen zu den verfügbaren Förderungen für Betriebe, Gemeinden und Privatpersonen finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting.