Denn für in das Gasnetz eingespeistes Biomethan war die Erdgasabgabe in der Höhe von 0,066 €/m³ zu entrichten. Das Erdgasabgabengesetz wurde nun dahingehend geändert, dass diese Abgabe rückvergütet werden kann. Um diese Steuerrückvergütung geltend machen zu können, muss das eingespeiste Biomethan den Nachhaltigkeitskriterien der Kraftstoffverordnung entsprechen.
Quellenangaben:
- Erdgasabgabengesetz 1996: BGBl. Nr. 201/1996 i.d.F. BGBl. I Nr. 103/2019
- Kraftstoffverordnung 2012: BGBl. II Nr. 398/2012 i.d.F. BGBl. II Nr. 86/2018
Veröffentlicht am 08.11.2019