Mit der Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG-Paket) im National- und Bundesrat ist jener gesetzliche Rahmen gelegt, die der heimischen Biogas-Branche die Weichen in Richtung aktiver Teilnahme an der Energiewende Österreichs und Fortbestand bestehender Anlagen stellt. Die letzte Hürde, die wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission, läuft derzeit noch. Dem Regierungsziel entsprechend wurde auch ein eigenes Ziel für erneuerbare Gase (5 TWh bis 2030) aufgenommen. Somit kann Biogas in Zukunft mehrfach am Ziel der Klimaneutralität mitwirken. Neue Anlagen sollen demnach vordringlich in der Nähe des gut ausgebauten Gasnetzes errichtet werden und das erzeugte Biomethan in das Gasnetz einspeisen. Dazu wurden auch die Gasnetzanschlussregelungen für Einspeisungen aus erneuerbaren Gasen neu geregelt. Neben dem prioritären Netzzugang und Durchleitung gibt es jetzt auch eine eigene Kostentragungsregel für den Gasnetzzugang. Zudem wird es Investitionszuschüsse sowohl für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen, als auch für neu zu errichtende Biomethananlagen geben. Dadurch wird mit der Umstellung des Gasnetzes auf erneuerbare Energien begonnen.
Bei der Vor-Ort-Verstromung wird es in Zukunft ebenso wesentliche Änderungen geben. Neue Anlagen soll es nur mehr mit kleiner Leistung und gasnetzfern geben. Diese Anlagen sollen vor allem neben der Zielerreichung von 100 % erneuerbarem Strom der Netzstabilisierung und Versorgungssicherheit dienen. Das gleiche gilt für bestehende Biogasanlagen. Größere gasnetznahe Anlagen sollen auf Gasaufbereitung umstellen und nur gasnetzferne Anlagen als auch Kleinanlagen erhalten weiterhin eine Unterstützung in der Verstromung.
Durch die Sicherung des Anlagenbestands sowie dem Schaffen eines Anreizsystems für den Ausbau erneuerbarer Gase sieht die Biogas-Branche einer optimistischen Zukunft entgegen. Was noch fehlt, ist ein Abwicklungssystem für die Biomethaneinspeisung.
Wesentliche Details des EAG Paketes in Bezug auf Biogas in Kurzform:
- Neuanlagen zur Vor Ort KWK Anwendung:
- Leistung: < 250 kWel.
- Brennstoffnutzungsgrad: > 65 %
- Substrateinsatz:
Biologisch abbaubare Abfälle
sowie ≥ 30 % Wirtschaftsdünger
u ≤ 30 % Zwischenfrüchte und Restgrünland - Entfernung zum Gasnetz: > 10 km Anschlusspunkt
- Laufzeit: 20 Jahre
- Kontingent: ≥ 1,5 MWel.
- Nachfolgetarif nach der Tariflaufzeit nach Ökostromgesetz
- Leistung:
- ≤ 250 kWel.: ohne Einschränkungen bzgl. Entfernung zum Gasnetz: bis zum 30 Betriebsjahr
- ˃ 250 kWel. u > 10 km Leitungslänge zum Gasnetz: bis zum 30 Betriebsjahr
- ˃ 250 kWel. u ˂ 10 km Leitungslänge zum Gasnetz: 24 Monate mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre (Gasanschluss nicht fristgerecht möglich)
- Brennstoffnutzungsgrad: > 60 %
- Substrateinsatz: ≤ 60 % Getreide und Mais
- Leistung:
- Investitionsförderung für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf Gaseinspeisung
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Bis 31.12.2024: ≤ 50 % Getreide und Mais
- Ab 01.01.2025: ≤ 30 % Getreide und anderen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen
- Ab 01.01.2027: ≤ 15 % Getreide und anderen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen
- Inbetriebnahme: 24 Monate (ab Fördervertrag)
- Förderrate: 45 %
- Förderkontingent: € 15 Mio. a-1
- Förderbar: Gasaufbereitung, Umrüstung Rohstoffeinsatz, Erweiterung (Mittelbegrenzung)
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Investitionsförderung für neue Biomethananlagen
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Bis 31.12.2024: ≤ 25 % Getreide und Mais
- Ab 01.01.2025: biologisch abbaubare Abfälle und/oder Reststoffe
- Inbetriebnahme: 36 Monate (ab Fördervertrag)
- Förderrate: 30 %
- Förderkontingent: € 25 Mio. a-1
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Gasnetzzugang
- Kostenübernahme durch das Gasnetz u Integration in die Systemnutzungsentgelte
- Netzzutritt,
- Mengenmessung,
- Qualitätsprüfung,
- Odorierung,
- Verdichterstationen/Leitungen
- Kosten bis zu einem Netzanschlussquotienten von 60 lfm m-³CH4 h-1 u maximal
- Bestandsanlagen: ≤ 10 km
- Neuanlagen: ≤ 3 km
- Kostenübernahme durch das Gasnetz u Integration in die Systemnutzungsentgelte