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Direkte KWK Anwendung vor Ort
- Max. Größe: < 2 GWhel
- Mindestentfernung zum öffentlichen Gasnetz: > 3 km
- Brennstoffnutzungsgrad: > 67,5 %
- Getreide- und Maisanteil: < 30 %
- Kontingent: 3 Mio. € a-1
- Tarif: Festgelegter Einspeisetarif ohne Standardbilanzausgleichsverantwortung
- Laufzeit: 20 Jahre
Einspeisung und Zwischenspeicherung im Gasnetz
- Ziel: bis 2030 > 500 Mio. m3 erneuerbare Gase (energiebezogen)
- Anerkennung der Anlagen
- Anlagenregister
- Herkunftsnachweise: Ein Register für alle 3 Anwendungsmöglichkeiten
- Kostenfreier Netzzugang (15 lfm m-3) darüber Kostenteilung
- Kompression, Messung, Qualitätskontrolle, Odorierung und Reverse Flow durch Netzbetreiber
- Netzgutschrift für regionale Einspeisung (1 Ct kWh-1)
- Förderung der Gasaufbereitung und umweltrelevanter Leistungen der Biogasanlage etc.
Kraftstoffanwendung
- Umweltförderung: Gleichstellung mit Elektro-Brennstoffzellen und Hybridauto
- Normverbrauchsabgabengesetz: Entfall der NoVA bei 100 % Biomethan
- Umsatzsteuergesetz: Vorsteuerabzugsfähigkeit bei Firmenfahrzeugen
- Sachbezugswerteverordnung: Befreiung von der geltenden Sachbezugsregelung für Privatnutzung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz: Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
- Kraftfahrgesetz: Vergabemöglichkeit von grünen Kennzeichen auf weißen Grund
- Mineralölsteuergesetz (MÖST): Anrechung von Biomethan in der Kraftstoffquote
Änderung der zolltariflichen Nomenklatur und des Erdgasabgabengesetzes
- Einkommenssteuergesetz: vorzeitige Abschreibemöglichkeit von LKW bei Einsatz von Biomethan
- Öffentliche Beschaffung: Mindestanteil alternierender Kraftstofffahrzeuge bei Ausschreibungen (inkl. Biomethan)
- Bundesstraßen Mautgesetz: Gleichstellung mit E-Mobilität für PKW, Tarifminderung für LKW und Busse
Bestehende Anlagen
- Teilnahme an Ausschreibungen für die Gaseinspeisung
- Gaseinspeisung nicht möglich: Teilnahme an Ausschreibung für die Weiterführung mit KWK vor Ort
- Substrat: < 60 % Getreide und Mais
- Brennstoffnutzungsgrad: > 60 %
- Laufzeit: 15 Jahre
Veröffentlicht am 03.02.2017