Sowohl die Landes- als auch die städtische Förderung honorieren klimaaktiv-Gebäude. Im Neubau verdoppelt das Land für Gebäude im GOLD Standard die Förderung, auch in der Sanierung ist klimaaktiv das doppelte wert. Die Stadt Innsbruck fördert in der Sanierung ab dem SILBER Standard zusätzlich.
Förderung des Landes Tirol: Die wichtigsten Änderungen ab 1. Oktober 2017
- im Neubau erhöht sich die Förderung bei verdichteter Bauweise
- Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung durch außenliegenden Sonnenschutz werden sowohl im Neubau als auch in der Sanierung gefördert
- der Zuschuss für umweltfreundliche Maßnahmen betreffend erneuerbaren Energieträger wird erhöht
- bei Biomassekessel verschärfen sich die Anforderungen: für die Förderfähigkeit müssen geringere Emmisionen und höherer Wirkungsgrad eingehalten werden
- für Wärmepumpen wurde die Richtlinien umfassend überarbeitet
- thermische Solaranlage müssen eine Mindestgröße einhalten
- der Ersatz eines bestehenden Ölkessels durch eine neue Ölheizung wird in der Sanierung nicht mehr gefördert
Innsbruck fördert: Energie Plus
Zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Landesförderungen für Neubau und Sanierung ändert auch die Stadt Innsbruck ihre Förderkriterien. Die Förderung lehnt sich wie gehabt an die Richtlinien des Landes an, die Fördervoraussetzungen für die Zusatzförderung der Stadt Innsbruck sind allerdings deutlich strenger.