Sanierungsbonus: Erhöhte Förderung für mehrgeschossigen Wohnbau nach klimaaktiv Standard

Im Rahmen des Erneuerbaren Wärme Pakets (EWP) werden die Förderungen des Bundes für thermische Sanierung und Heizungstausch für Genehmigungen ab 1.1.2024 deutlich angehoben. Anträge können in Abhängigkeit der verfügbaren Budgetmittel bis 31.12.2024 gestellt werden. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschossige Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig ist die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard und Einzelbauteilsanierung Fenster.

Wird neben der Sanierung auch das alte fossile Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem ersetzt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen von „raus aus Öl“ - mehrgeschoßiger Wohnbau gestellt werden.

  • Die Förderung bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard wird verdreifacht und beträgt nun 300 Euro/m2 Wohnnutzfläche statt bisher 100 Euro/m².
  • Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche.
  • Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung bis zu 9.000 Euro pro Wohnung.
  • Zusätzlich können im mehrgeschossigen Wohnbau Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung nach klimaaktiv Standard oder als Einzelmaßnahme an bereits thermisch sanierten Gebäuden in Ortskernen gefördert werden.

Antragsteller bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard ist der/die Gebäudeeigentümer:in bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin.

Bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard darf ein bestimmter Heizwärmebedarf (HWBREF,RK) nicht überschritten werden. Eine Volldeklaration nach klimaaktiv Gebäudestandard ist nicht notwendig. Die Förderung kann auch für denkmalgeschützte Gebäude beantragt werden. In diesem Fall ist der Heizwärmebedarf um mindestens 25 % zu reduzieren.

Die Antragstellung ist seit 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich.

Anträge können bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden.

Veröffentlicht am 21.12.2023