Europäische und österreichische Rahmenbedingungen
Die Einführung dieses Standards ist in der EU Gebäuderichtlinie EPBD verpflichtend vorgegeben, die Definition erfolgt durch die Mitgliedsstaaten. Die EU gibt vor, dass die Mindestanforderungen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen festgelegt werden: die Mindestanforderungen müssen so festgelegt werden, dass sie maximal 15% schlechter sind, als das Niveau, für das sich die niedrigsten Lebenszykluskosten für Investition, Wartung und Instandhaltung sowie Energiekosten ergeben.
Der österreichweite Rahmen für die Definition des Standards Niedrigstenergiehaus wird in einigen Dokumenten des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) gelegt, die rechtlich verbindliche Umsetzung erfolgt in den Bautechnikverordnungen der Bundesländer.
Eigene Vorarlberger Kostenoptimalitätsstudie
„In einem ersten Schritt haben wir analysiert, welche Verpflichtungen sich für die Bautechnikverordnung aus den Vorgaben der EU und aus den OIB-Dokumenten ergeben“, so Martin Ploss, der Leiter des EU-Projekts. Der zweite Schritt waren Lebenskostenberechnungen für drei repräsentative Mustergebäude unterschiedlicher Größe nach der von der EU vorgegebenen Methodik. Eine solche Kostenoptimalitätsstudie hat zwar schon das OIB vorgelegt, unsere Kostendaten sind jedoch deutlich detaillierter und in sich konsistenter, da wir sie auf der Basis von abgerechneten Kosten bzw. Angebotspreisen von realen Bauprojekten wie KliNaWo erhoben haben.
Nähere Informationen auf der Website des Energieinstituts Vorarlberg