Im Jahr 2017 gab es eine Neuauflage des klimaaktiv Kriterienkataloges für Wohnbauten Neubau und Sanierung. Anlass für die Überarbeitung des klimaaktiv Kriterienkataloges waren Änderungen der OIB Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die Neufassung der Passivhausberechnung mit PHPP Version 9 im Jahr 2015.
Die vier Bewertungskategorien im Katalog 2017 im Überblick
Der klimaaktiv Gebäudestandard steht für Gebäude, die besonders hohen Anforderungen an Energieeffizienz und Ökologie sowie an professioneller Ausführung entsprechen. Die klimaaktiv Kriterien sind in vier Bewertungskategorien gegliedert.
A Standort und Qualitätssicherung
Bereits bei der Auswahl des Standortes und der Definition der nachzuweisenden Qualitäten wird die Basis für einen nachhaltigen Gebäudebetrieb gelegt. Hier sind Infrastrukturangebote und umweltfreundliche Mobilität am Standort ebenso wichtig wie die Lebenszykluskosten, die Luftdichtheit oder die Erfassung der Energieverbräuche.
B Energie und Versorgung
Wenig Energiebedarf, weniger CO2-Emissionen und ein geringerer Primärenergieeinsatz als in Standardbauten sind für das Erreichen von hochwertiger klimaaktiv Qualität maßgeblich. Der rechnerische Nachweis kann wahlweise nach OIB-Richtlinie 6, 2015 oder nach PHPP (Version 9) erfolgen.
C Baustoffe und Konstruktion
Besonders klimaschädliche Baustoffe und besorgniserregende Substanzen werden ausgeschlossen, die Verwendung umweltschonender Materialien wird belohnt. Die ökologische Optimierung von der Herstellung eines Gebäudes bis hin zur Entsorgung wird bei klimaaktiv berücksichtigt.
D Komfort und Raumluftqualität
Sommertauglichkeit und die Verwendung emissionsarmer Baustoffe im Innenausbau sorgen für ein angenehmes Raumklima und gute Raumluftqualität. Das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird belohnt.
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Alle Wohngebäude, die nach dem Gebäudekatalog 2017 (OIB-Richtlinie 6, 2015) bereits auf der Plattform baubook angelegt sind, können dort weiterhin bearbeitet und abgeschlossen werden.
Alle Gebäude nach dem Kriterienkatalog 2020 (OIB-Richtlinie 6, 2019) können auf der Deklarationsplattform baudock deklariert werden.