Die Bewertung und Qualitätssicherung von Gebäuden in klimaaktiv Qualität erfolgt in vier Bewertungskategorien. Beurteilt werden die Qualität des Standortes, Energie und Versorgung, Qualität der Baustoffe und der Konstruktionen sowie zentrale Aspekte bei Komfort und Gesundheit. Die Basiskriterien umfassen die inhaltlichen Eckpunkte des klimaaktiv Gebäudestandards und sind für alle Gebäudetypen (Neubau/Sanierung) für die Erreichung von klimaaktiv BRONZE einzuhalten. Aktuell stehen die Basiskriterien 2020 zur Verfügung.
- Basiskriterien 2020: Nachweisweg bei den Energiekennwerten nach OIB-Richtlinie 6, 2019
Die wesentlichen Kriterien für ein klimaaktiv BRONZE Gebäude sind in folgenden Bewertungskategorien definiert:
- Qualität der Infrastruktur
- Hohe Energieeffizienz
- Nutzung Erneuerbarer Energieträger
- Einsatz ökologischer Baustoffe
- Thermischer Komfort
Die Qualität der Bauausführung wird über Messungen und Nachweise gesichert.
Drei Qualitätsstufen: GOLD, SILBER, BRONZE
Je nach Qualität des Gebäudes können die Qualitätsstufen GOLD, SILBER oder BRONZE erreicht werden. Die Bewertung von Gebäuden in klimaaktiv Qualität erfolgt nach einem einfachen 1.000-Punktesystem. Sowohl für die einzelnen Kriterien als auch für die vier Bewertungskategorien sind jeweils maximal erreichbare Punkte definiert. Drei Qualitätsstufen können erreicht werden:
Gold: Gebäude, die alle Muss-Kriterien erfüllen und mind. 900 Punkte erreichen
Silber: Gebäude, die alle Muss-Kriterien erfüllen und mind. 750 Punkte erreichen
Bronze: Gebäude, die alle Muss-Kriterien erfüllen
Ihr Weg zum klimaaktiv Gebäude
Alle Wohn- und Dienstleistungsgebäude 2020 werden auf der Deklarationsplattform baudock deklariert.
Die Deklarationsplattform verwenden Sie für jedes klimaaktiv Gebäude – egal ob Sie ein Gebäude nur mit den Basiskriterien (BRONZE) oder ein Silber bzw. Gold Gebäude deklarieren möchten.
Die Basiskriterien sind grundsätzlich über alle Gebäudekategorien anwendbar, können gegebenenfalls aber mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus unterlegt sein. Die Anforderungsniveaus sind durch Grenzwerte definiert, deren Einhaltung Voraussetzung dafür ist, dass ein Gebäude als klimaaktiv Gebäude deklariert werden kann. Die Anforderungsniveaus sind so festgelegt, dass nicht nur Spitzengebäude, sondern ein breiteres Segment von ambitionierten, wegweisenden Gebäuden (in etwa die besten 10% im jeweiligen Segment) die Basisanforderungen erfüllen können.
Die Erfüllung der Nachweise soll möglichst kosteneffizient und praktikabel gehalten werden, daher wird bei den Kriterien Energieeffizienz und Erneuerbare Energie weitgehende Übereinstimmung mit den normierten Rechenverfahren und Nachweismethoden der Bauordnungen der Länder auf Basis der OIB-Richtlinie 6 angestrebt. Damit ist auch die Übereinstimmung mit der EU-Gebäuderichtlinie gegeben.
Die detaillierten Kriterienkataloge 2020 zu ALLEN Gebäudetypen können Sie nach der Registrierung direkt auf der Deklarationsplattform baudock einsehen und ausdrucken.