Radfahren in der Schweiz: Kantone verpflichtet zur Velowegnetzplanung

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Kantone der Schweiz dazu verpflichtet, innerhalb der nächsten fünf Jahre Radwegnetze zu planen. Mit der „Praxishilfe Velowegnetzplanung“ wird den Kantonen ein Tool in die Hand gegeben, mit dem sie Radwege für den Alltag und für die Freizeit umsetzen können.

Die Schweiz geht neue Wege und hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer zu erhöhen. Dazu wurden gesetzlich verbindliche Maßnahmen beschlossen.

Veloweggesetz verpflichtet zur Umsetzung bis 2042

In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2023 das Veloweggesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, innerhalb von fünf Jahren die Radwegnetze für den Alltags- und Freizeitverkehr in behördenverbindlichen Plänen festzulegen. Für die Umsetzung haben sie insgesamt 20 Jahre Zeit, spätestens jedoch bis 2042 sollen die Radwege realisiert werden.

Auf dieser Grundlage ist die „Praxishilfe Velowegnetzplanung“ entstanden mit Anleitungen und Grundsätzen zur Umsetzung eines Radwegnetzes. Festgelegte Planungsgrundsätze sollen die Qualität der Radwege sicherstellen und eine intuitive Nutzung gewährleisten: Radwege sind möglichst zusammenhängend, homogen, direkt, attraktiv und sicher zu gestalten.

Praxishilfe: Radwegnetzplanung für Alltags- und Freizeitwege

Die „Praxishilfe Velowegnetzplanung“ unterscheidet in Anlehnung an das Gesetz zwischen Radverkehrsnetzen für den Alltags- und den Freizeitverkehr und gibt jeweils Anleitungen für eine gute Umsetzung. Das Dokument richtet sich vor allem an Planungsbehörden, Fachleute, Politik, Fachorganisationen und Interessenverbände.

Die Unterscheidung zwischen Alltags- und Freizeitwegen wurde aufgrund der unterschiedlichen Ziele und Umstände getroffen: Im Alltag geht es oft darum, möglichst schnell und sicher von A nach B zu kommen. In der Regel führen die Wege durch Siedlungsgebiete und verbinden den Wohnort mit dem Arbeitsplatz, der Schule und weiteren wichtigen Einrichtungen.

Freizeitwege hingegen führen durch andere Räume abseits des motorisierten Individualverkehrs und dienen in erster Linie der Erholung. Anders als beim Alltagsradeln ist nicht der Weg zum Ziel von Bedeutung, sondern der Weg selbst ist das Ziel. Daher werden Wege bevorzugt, die außerhalb des Siedlungsgebietes verlaufen. Beim Ausbau von Alltags- und Freizeitwegen sind dementsprechend auch unterschiedliche Akteure bei der Planung einzubinden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Praxishilfe Velowegnetzplanung

Veröffentlicht am 10.04.2024

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