"Raus aus Öl und Gas“ - erneuerbare Prozessenergie für Betriebe

Mit dieser Förderung soll ein Anreiz für Betriebe geschaffen werden, bestehende fossile Produktions­anlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten.

Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl.

Gefördert werden unter anderem:

  • Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
  • Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Informationsblatt)
  • Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (z.B. Umformungsprozesse, Schmelzen, …)
  • Prozessintegrierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen und zugehörige Tankanlagen
  • Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen und Transformatoren im Eigentum des Förderungswerbers

Neben den Anlagenkosten werden auch Planungskosten (bis max. 10 Prozent der materiellen Investitionskosten) und Montagekosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Alle Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen können diese Förderung beantragen. Sie wird abhängig von der Ausführung der Anlage mit bis zu 45 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert. Für kleine Unternehmen kann der Fördersatz um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent erhöht werden. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 6 Millionen Euro. 

Informationen zur Förderung von Standard-Wärmeerzeugern (z.B. Biomassekessel, Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss) als Wärmequelle für Warmluft-, Warmwasser-, Dampf- oder Thermoölkreisläufe finden Sie auf der Website umweltfoerderung.at in der Kategorie „Wärme“.

Veröffentlicht am 30.01.2023