Neue Förderung für thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Wohnbauträger

Das Bundesministerium für Klimaschutz stellt für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Verfügung.

Die Förderung wird in Form einer Pauschale pro Quadratmeter Wohnnutzfläche vergeben und deckt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionen ab, um als zusätzlicher Anreiz zur Sanierung im mehrgeschoßigen gemeinnützigen Wohnbau zu dienen. Dadurch werden vor allem die Mieter:innen entlastet. Sie profitieren von niedrigeren Heizkosten und einer höheren Wohnqualität, da die Fördermittel vollumfänglich den Mieter:innen zugutekommen.

Berechtigt zur Einreichung von Anträgen sind gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Diese können seit Anfang Mai 2024 Anträge stellen. Gefördert wird die umfassende thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Wohnbauten mit mindestens drei Wohneinheiten, die älter als 15 Jahre sind.

Förderfähig sind Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Heizwärmebedarfs führen: die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens sowie der Austausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren. Wenn zusätzlich das fossile Heizsystem durch ein klimafreundliches ersetzt wird, kann auch dafür ein Förderantrag im Rahmen der Aktion „Raus aus Öl und Gas“ gestellt werden.

Wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird, darf der Mietzins bzw. der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nicht angehoben werden. Alternativ reduziert sich der Betrag einer eventuell erforderlichen Erhöhung um die Summe der Förderung. Dadurch profitieren Mieter:innen unmittelbar von den Vorteilen einer Gebäudesanierung: Sie haben niedrigere Heizkosten und eine bessere Wohnqualität, ohne dass sie höhere Mieten zahlen müssen.

Veröffentlicht am 08.05.2024