Sanierungsscheck 2012 - Förderoffensive gestartet
Die befristete Förderaktion des Bundes für thermische Sanierungen stellt seit Februar für den privaten Wohnbau 70 Millionen sowie für Betriebe 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für umfassende thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden werden Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme.
Neue Förderoffensive für thermische Sanierung 2012Neue Förderanträge stehen schon ab dem 1. Februar zur Verfügung und können ab dem 20. Februar direkt bei den Banken und Bausparkassen eingereicht werden. Für umfassende thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden werden Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. "Je umfangreicher die Sanierung, desto höher ist der Zuschuss", erläuterten Mitterlehner und Berlakovich. Teilsanierungen werden mit bis zu 3.000 Euro unterstützt, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent verringert wird. Neu ist, dass 2012 auch bei Teilsanierungen mit einer 20-prozentigen Energieeinsparung eine Förderung von 2.000 Euro gewährt wird. Damit sollen auch Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden (zum Beispiel in einem Jahr nur die Fenster, nach zwei Jahren die Wärmedämmung) unterstützt werden. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist jeweils via Energieausweis darzustellen.
Bonus für Öko-Dämmstoffe und denkmalgeschützte Gebäude
Auf Initiative von Berlakovich und Mitterlehner wurden in den Förderrichtlinien neue Boni verankert: Bei der Verwendung von Öko-Dämmstoffen (aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen) gibt es einen Bonus von 500 Euro. Für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können zusätzlich 2.000 Euro abgeholt werden. Bei entsprechenden Teilsanierungen braucht es keinen Energieausweis, sondern genügt eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über die "Vertretbarkeit" der Maßnahme. Ein Energieausweis ist hier nur bei umfassenden Sanierungen vorzulegen. Der Zuschuss dafür beträgt dann 7.000 Euro. "Bei gleichzeitiger Heizungsumstellung (+1.500 Euro) und Verwendung ökologischer Baustoffe (+500 Euro) kann die Förderhöhe auf 9.000 Euro bzw. maximal 20 Prozent der Investitionskosten steigen", unterstrich Berlakovich. "Mit der Ausweitung auf denkmalgeschützte Gebäude können wir einen Beitrag zur Revitalisierung der alten Bausubstanz in Ortskernen leisten. Damit erreichen wir gerade in den Regionen einen Wertschöpfungseffekt", so Mitterlehner.
Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschossigen Wohnbau
Neu sind auch zusätzliche Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschossigen Wohnbau. 2011 musste für eine Gesamtsanierung ein einstimmiger Eigentümer-Beschluss vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Künftig wird auch ein Mehrheitsbeschluss ausreichen, sobald dieser nicht mehr rechtlich anfechtbar ist. Darüber hinaus sinkt die Mindestanforderung bei Teilsanierungen von 15 auf zehn Prozent Energieeinsparung, was die Förderbarkeit des alleinigen Fenstertausches erleichtert.
Für Mieter in mehrgeschossigen Wohnbauten gilt folgende Neuregelung: Bei einer Generalsanierung kann durch Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen dem Vermieter und allen Mietern die damit üblicherweise verbundene befristete Erhöhung des Mietzinses (meist zehn Jahre) durch die Förderung verringert werden. Der Vermieter bekommt die Förderung überwiesen und hat dafür zu sorgen, dass diese in der Berechnung der Miethöhe den Mietern zugutekommt. Damit sollen Vorzieheffekte bei Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau ausgelöst werden, auch wenn die Mietzinsreserve allein nicht für eine Generalsanierung ausreichen würde. Bisher konnten Mieter nur beim Fenstertausch von der Förderung profitieren, aber nicht bei einer Gesamtsanierung.
Förderungen für Unternehmen richten sich nach Sanierungsqualität
Unternehmen können ihre Förderanträge ab 20. Februar online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting (www.publicconsulting.at) stellen. Die Förderung für Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden (bisher mindestens 10) beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Auszahlungen orientiert sich an der Sanierungsqualität und dem sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie.
Alle Details zur Förderoffensive gibt es ab dem 1. Februar auf der Webseite http://www.sanierungsscheck2012.at/
16.02.2012


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