klima:aktiv Gebäudekriterien in der Wohnbauförderung
Beim Neubau und in der Sanierung eines Gebäudes werden Entscheidungen über den Energieverbrauch und -kosten für die nächsten Jahrzehnte getroffen. Umso wichtiger ist daher in Zeiten enger werdender Budgets die Energieeffizienz bei Gebäuden und die Einhaltung hochwertiger Qualitätsstandards. Der klima:aktiv Gebäudestandard bietet ein praktikables Bewertungssystem, dessen Anforderungen in der aktuellen Diskussion um die Wohnbauförderung von großer Bedeutung sind.
Die klima:aktiv Gebäudestandards werden von vielen in der Baubranche als sinnvolles und praktikables Bewertungssystem gesehen. Auch die KundInnen profitieren von diesem Qualitätsnachweis. Dennoch ist die klima:aktiv Gebäudedeklaration noch nicht ausreichend verbreitet. Ein Grund dafür ist, dass die Förderungen eine klima:aktiv Gebäudedeklaration zu wenig berücksichtigen.In einer Vereinbarung des Bundes und der Bundesländer (Art. 15a B-VG) wurde 2009 die Einbeziehung von Punkte- oder Stufenmodellen in die Wohnbauförderungen beschlossen. Als Förderungsanreize für zusätzliche Maßnahmen sollen erfolgreiche Standards wie z.B. klima:aktiv ausgewiesen werden. Die Wohnbauförderungen der Bundesländer müssten daher entsprechend angepasst werden.
Die EU Gebäuderichtlinie sieht vor, dass ab 2020 Neubauten einem "nearly zero emission" Standard entsprechen. Damit soll auch Vorsorge für die zu erwartenden Energieengpässe getroffen werden. Im Oktober 2011 wurde in diesem Zusammenhang die für den Energieausweis wesentliche OIB Richtlinie 6 neu gefasst. Neu ist, dass nun neben dem Heizwärmebedarf auch weitere Kennzahlen in Energieausweisen ausgewiesen werden müssen: der Primärenergiebedarf (PEB) und die CO2-Emissionen. Die OIB Richtlinie wird nun in den nächsten Monaten in den Bundesländern in die Bauordnungen übernommen und die Förderungen darauf abgestimmt. Im klima:aktiv Gebäudestandard sind sowohl PEB als auch CO2 übrigens schon längst wesentliche Kriterien.
Die Gestaltung der Wohnbauförderungen ist immer ein strittiges Thema, geht es doch darum, unter welchen Bedingungen unser Steuergeld umverteilt wird.
Die Interessen der Allgemeinheit spielen jedenfalls eine wesentliche Rolle, auch an die Zukunft sollte gedacht werden. Ein guter Zeitpunkt, auch die Überlegungen der ExpertInnen der klima:aktiv Programme einzubringen.
In den klima:aktiv Kriterienkatalogen werden für den Heizwärmebedarf HWB deutlich strengere Grenzwerte vorgegeben, als durch die Mindestanforderung der OIB _Richtlinie 6. Warum?
Die Senkung des (HWB) ist die langfristig wirksamste Strategie zur Reduktion des Energieeinsatzes und aller Schadstoffemissionen. Ein Baukörper, dem auf Grund seiner Konzeption und seines Wärmeschutzes wenig Heizwärme zugeführt werden muss ist langfristig eine gute Investition. Nun wird aber auch die Meinung vertreten, man solle auch Gebäude fördern, deren Wärmeschutz hinter dem heute möglichen Stand der Technik zurückbleibt, man könne ja einen höheren Heizwärmebedarf durch andere Maßnahmen kompensieren. Die Idee klingt aufs erste interessant und kann auch mit der Einführung neuer Kennzahlen für den Gesamtenergiebedarf in Zusammenhang gebracht werden. Allerdings sind dabei einige Punkte zu beachten.
1. Zusätzliche Wärmeverluste im Winter können mit “innovativen Heizsystemen”
wie Solaranlagen zwar in einer Jahresbilanz gegengerechnet werden, in kalten Nebelperioden muss dann aber kräftig nachgeheizt werden. Die zunehmend eingesetzten Wärmepumpen steigern dann - vor allem wenn sie ihre Wärme aus der Außenluft beziehen - unsere Stromspitzen. Gerade dann wenn Österreich Strom importieren muss. Biowärme gilt zwar als fast CO2-neutral, dennoch sind zusätzliche Emissionen unvermeidlich. Solarwärme könnte zwar auch saisonal gespeichert werden, allerdings bedarf es da bei mäßigem Wärmeschutz schon einiger tausend Liter Speichervolumen für ein Einfamilienhaus.
2. Ein niedriger Heizwärmebedarf ist durch das entsprechende Baukonzept für viele Jahre relativ gut gesichert, während die Gegenrechnung mit den “innovativen Heizsystemen” in der Praxis ein weitaus größeres Risiko birgt, die angestrebten Ziele der Ressourcenschonung und Emissionsminderung zu verfehlen. Feldtests von Wärmepumpen und Solaranlagen zeigen nämlich, dass berechnete Erträge in der Praxis oft nicht erreicht werden. Manche Anlagen werden fallweise nach einigen Jahren überhaupt außer Betrieb genommen. Auch eine Verpflichtung, langfristig Grünstrom (Ökostrom mit Umweltzeichen) zu beziehen wird schwer durchzusetzen sein.
3. Die Entwicklung der Passivhaustechnologie bietet mit ihren hochwärmedämmenden Aufbauten, Fenstern und Türen eine Wohnbehaglichkeit, die früher nicht denkbar war. Heizkörper unter jedem Fenster sind damit nicht mehr erforderlich, denn die Temperatur der Fenster, Innen- und Außenwände ist kaum mehr zu unterscheiden, da sie fast der Temperatur der Raumluft entspricht. Wird auf den optimalen Wärmeschutz verzichtet, dann fällt auch der Komfortgewinn weg.
4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind erforderlich, um die in der o.a. Art. 15a Vereinbarung festgelegten HWB Werte zu erreichen. Die Energieverluste, die durch das notwendige Lüften bei modernen Gebäuden entstehen, liegen etwa in der Größenordnung der Wärmeverluste über die Bauteile. Somit ist es naheliegend, die verbrauchte Luft über einen Wärmetauscher zu führen und einen Großteil der Wärme zurückzugewinnen.
Vielfach wird dieser technologische Zugang allerdings abgelehnt und als "Zwangslüftung" bezeichnet. Dennoch bleibt dann die Frage zu klären, wie bei den heute geforderten dichten Bauweisen der hygienisch erforderliche Luftwechsel sichergestellt werden kann. Ratschläge, alle zwei Stunden die Fenster zu öffnen haben bisher nicht gereicht. klima:aktiv empfiehlt daher sogenannte Komfortlüftungen, das sind Lüftungsanlagen, die besondere Qualitätsansprüche erfüllen und vor allem im Winter eine wesentliche Komfortverbesserung bringen, denn der Zwang zum händischen Lüften und damit Kältewellen in der Wohnung entfallen.
In den klima:aktiv Kriterienkatalogen wurden daher in sorgfältiger Abwägung aller Argumente sowohl niedrige HWB- als auch PEB- und CO2 Werte gefordert, weitere Verbesserungen werden mit zusätzlichen Punkten bewertet. Für kleine Wohngebäude mit relativ ungünstigem Verhältnis von Oberfläche zu Volumen darf der HWB maximal 25 kWh/(m²a) betragen, bei großen, kompakten Gebäuden beträgt dieser Wert maximal 15 kWh/(m²a).
Mit diesen Anforderungen setzt klima:aktiv einen klaren Energie-Schwerpunkt in der Gebäudebewertung und stellt damit sicher, dass diese Gebäude über viele Jahre mit niedrigen Energiekosten betrieben werden können und dass sich die BewohnerInnen wohlfühlen.
Bei den kommenden Änderungen in den Wohnbauförderungen, die sicherlich unter Eindruck von Schuldenbremsen stehen werden, ist es umso wichtiger, auch auf eine hohe Qualität der Gebäudehülle zu setzen, noch dazu weil Österreich ja ein Pionierland dieser Technologie ist. Der klima:aktiv Gebäudestandard wäre ein gutes Instrument für eine ausgewogene Bewertung und eine Qualitätssicherung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
DI Johannes Fechner, johannes.fechner@17und4.at oder
Mag. Stephan Fickl, stephan.fickl@energyagency.at
29.11.2011


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