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Fahrradkilometergeld
 

Fahrradkilometergeld NEU

Ab 1.1.2011 ist das amtliche Kilometergeld neu geregelt.

Das amtliche Kilometergeld beträgt für Radfahrten und zu Fuß gehen ab 1.1.2011 38 Cent je Kilometer. Für berufliche Fahrten mit dem privaten Fahrrad kann je nach Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden. Das amtliche Kilometergeld gilt als Richtlinie und Höchstbetrag für steuerfreie Auszahlungen der Reisekosten an ArbeiternehmerInnen. Auch das Finanzamt erkennt z.B. bei Steuererklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen Kilometergeldsätze in der Höhe des "amtlichen Kilomegergeldes" als steuerreduzierende Ausgaben an.

Bisher betrug das amtliche Kilometergeld für Radfahrten für den ersten bis fünften Kilometer je 23,3 Cent und ab dem sechsten Kilometer je 46,5 Cent. Ab 1.1.2011 beträgt das Kilometergeld einheitlich 38 Cent je Kilometer. Die Neuregelung bedeutet eine finanzielle Verbesserung für Radfahrten bis 13 Kilometer, bei längeren Dienstwegen mit dem Fahrrad war die alte Regelung für RadfahrerInnen vorteilhafter. Da jedoch 95% aller Radfahrten im Alltag kürzer als 13 Kilometer sind, ist das neue amtliche Kilometergeld eine Verbesserung für die Mehrheit der RadfahrerInnen.

14.01.2011