Sonderaktion "E-Ladestationen"
zur Errichtung von E-Ladestationen im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderungsprogramms
Im Rahmen dieses Förderungsschwerpunktes wird ein finanzieller Anreiz für Investitionen zur Errichtung von maximal 50 E-Ladestationen je Förderwerber, an denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist, gewährt.Die Förderung der Errichtung von E-Ladestationen im Rahmen der klima:aktiv mobil Sonderaktion ist auf maximal 1.000 E-Ladestationen beschränkt und zeitlich befristet, sie startet am 1. September 2010 und endet mit spätestens 31. August 2011.
Das Förderungsansuchen bis zu max. 50 E-Ladestationen ist ausschließlich elektronisch auf www.umweltfoerderung.at einzureichen.
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Sonderaktion E-Ladestationen (PDF 37,17 kB )
17.12.2010


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