Sonderaktion 1.000 E-Ladestationen
Eine Förderung des Lebensministeriums - klima:aktiv mobil
Was wird gefördert?Investitionen zur Anschaffung von maximal 50 E-Ladestationen. Die Aktion ist auf maximal 1.000 E-Ladestationen beschränkt und zeitlich bis 31. August 2011 befristet.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen. Insbesondere
- Unternehmen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt);
- Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
- Länder, Städte, Gemeinden;
- Gemeindeverbände, Regionalverbände;
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
- Tourismusverbände und -organisationen;
- Tourismus-, Freizeit- und Beherbergungsbetriebe;
Pauschale in der Höhe von EUR 250,- pro Ladestation für einspurige Fahrzeuge bzw. EUR 500,- pro Ladestation für mehrspurige Fahrzeuge, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.
Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung bzw. Baubeginn der E-Ladestationen erforderlich.
Einreichung und weitere Informationen
01.09.2010


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