klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung
von maximal 10 Elektro-Fahrrädern
Im Rahmen dieses Förderungsschwerpunktes wird die Anschaffung von maximal 10 Elektro-Fahrrädern gefördert. Bei Flotten von mehr als 10 Elektrofahrrädern gelten die Vorgaben der entsprechenden Informationsblätter „Mobilitätsmanagement für Betriebe", „Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen", „Mobilitätsmanagement für Freizeit- und Tourismus" und „Mobilitätsmanagement für den Radverkehr".Zielgruppe
Sämtliche natürliche und juristische Personen insbesondere
- Unternehmen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung
beschränkt); - Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
Länder, Städte, Gemeinden; - Gemeindeverbände, Regionalverbände;
- Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
- Tourismusverbände und -organisationen;
- Tourismus-, Freizeit- und Beherbergungsbetriebe.
Förderungsgegenstand
Investitionen zur Anschaffung von maximal 10 Elektrofahrrädern.
Förderungshöhe
Die Förderung beträgt pro Elektrofahrrad pauschal EUR 200,- bzw. EUR 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom.
Die Förderung kann für Betriebe maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (als „De-Minimis Beihilfe") bzw. für Gebietskörperschaften maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten betragen. Die endgültige Förderungshöhe wird im Zuge der Endabrechnung ermittelt.
Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme (Lieferung) bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH zu stellen. Weitere Unterlagen sind bei Bedarf auf Aufforderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vorzulegen.
Formulare sind bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (www.publicconsulting.at) erhältlich.
Kontakt
Sonderaktion Elektro-Fahrräder
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien;
Telefon: 01/31 6 31-716
Fax: 01/31 6 31-104
21.04.2010



