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Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie kommt

Das Europäisches Parlament und der Europäische Rat haben sich auf eine Novellierung der Gebäuderichtlinie geeinigt.  Die Einigung wird zu strengeren Bauvorschriften und Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU führen und legt 2020 als das Jahr fest, ab dem alle Neubauten nahezu energieautark sein müssen.

Wichtige Neuerungen sind darin:
  • Alle neuen Gebäude müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ sein; durch entsprechend hohe Energieeffizienzstandards und Einsatz dezentraler erneuerbare Energieträger.
  • Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors: Obige Ziele sollen bereits ab 2018 gelten.
  • Energieausweis neu: die Grenze für öffentliche Gebäude, ab der ein Energieausweis auszustellen und auszuhängen ist, wird von 1.000 m² auf 500 m² und nach 5 Jahren auf 250 m² herabgesetzt.
  • Anreize für deutliche Energieeffizienzsteigerungen bei Gebäudesanierungen
  • Energieeffizienz-Indikatoren sind in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen anzugeben. 
Nähere Informationen entnehmen Sie der aktuellen Presseaussendung von EU-Kommissar Piebalgs:
IP_09_1733_DEIP_09_1733_DE, (13,7 kB)
 
 

26.11.2009