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Vorteile der Zertifizierungen und Auszeichnungen

Die Abschlüsse, die im Zuge des klima:aktiv Aus- und Weiterbildungsprogrammes erworben werden können, stellen einen unmittelbaren Nutzen für die Person und das Unternehmen dar und sind Voraussetzung für eine  klima:aktiv Kompetenzpartnerschaft

Personen-Zertifizierungen
werden gemäß genau definierten Anforderungen (EN ISO/IEC 17024) von akkreditierten Prüfstellen vergeben. Sie sind ein Nachweis, der bestimmte Kompetenzen, Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten formal und neutral bestätigt. Derartige Nachweise gewinnen zunehmend an Bedeutung:
  • Die rasche Entwicklung in allen Bereichen macht lebenslanges Lernen zur Notwendigkeit.
  • Die EU Richtlinie 2009/28/EG verlangt von den Mitgliedsstaaten dass bis zum 31. Dezember 2012 Zertifizierungssysteme oder gleichwertige Qualifikationssysteme für Installateure von kleinen Biomassekesseln und -öfen, solaren Fotovoltaik- und Solarwärmesystemen, oberflächennahen geothermischen Systemen und Wärmepumpen zur Verfügung stehen.
Personen-Zertifizierungen sind ein persönlicher und neutraler Leistungsnachweis für:
  • Steigerung der beruflichen und persönlichen Anerkennung
  • Verbesserung der Karrierechancen und des Marktwerts
Personenzertifizierungen des AIT, der WIFI Zertifizierungsstelle (klima:aktiv bauen) oder des Passivhaus Institutes sind eine mögliche Voraussetzung für die klima:aktiv Kompetenzpartnerschaft.
Hier finden Sie einen Überblick über Möglichkeiten der Zertifizierung und die Akkreditierung von Prüfstellen. 
klimaaktiv und Zertifizierungenklimaaktiv und Zertifizierungen, (239,36 kB)


klima:aktiv Auszeichnung Kompetenzpartner
Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme ins klima:aktiv Kompetenzpartnernetzwerk erfüllt, darf im Rahmen einer Logonutzungsvereinbarung die Bezeichnung klima:aktiv Kompetenzpartner führen und hat so die Möglichkeit, sich mit der Österreichischen Klimaschutzinitiative am Markt zu positionieren.

Voraussetzungen für die Aufnahme ins klima:aktiv Kompetenzpartnernetzwerk:
  • aufrechte gewerberechtliche Befugnis
  • Personenzertifizierung bzw. Abschluss einer mindestens viertägigen Weiterbildung mit erfolgreicher Abschlussprüfung aus dem klima:aktiv Weiterbildungsangebot
  • Die Kompetenzpartnerschaft gilt für drei Jahre, nach Ablauf ist eine Verlängerung möglich. Anforderung: Nachweis zumindest einer einschlägigen Weiterbildung oder: klima:aktiv Gebäudedeklaration oder: klima:aktiv good practice.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns! 
 
 

05.12.2011